Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 6 vom 1.3.2013 Seite 45 bis 128
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013 |
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zugehörige Anlagen : |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern an den Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013
Vom 12. Februar 2013
Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) wird verordnet:
Artikel 1
Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013 vom 16.August 2012 (GV. NRW. S. 308) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
Düsseldorf, den 12. Februar 2013
Die
Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Svenja S c h u l z e
GV.
NRW. 2013 S. 46