Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 35 vom 31.10.2001 Seite 741 bis 746
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages
über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach
§ 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
Vom 3. Oktober 2001
Nachdem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Staatvertrages erfüllt sind, beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg im August 2001 hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes (Bekanntmachung vom 16. September 2000, GV. NRW. S. 651) nach seinem Artikel 6 am 1. September 2001 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 3. Oktober 2001
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
(L. S.)
GV. NRW. 2001 S. 744