Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 13 vom 15.4.2008 Seite 345 bis 368
Berichtigung der Bekanntmachung über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt- überwachung/-aufsicht über harmonisierte Bautechnik |
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Berichtigung der Bekanntmachung über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt- überwachung/-aufsicht über harmonisierte Bautechnik
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Berichtigung der
Bekanntmachung
über das Abkommen zur Änderung
des Abkommens über das Deutsche Institut
für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt-
überwachung/-aufsicht über harmonisierte
Bautechnik
Vom 25. März 2008
Der Text der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 136) wird durch folgende Fassung ersetzt:
„Bekanntmachung
über das Abkommen zur Änderung
des Abkommens über das Deutsche Institut
für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Markt-
überwachung/-aufsicht über harmonisierte
Bauprodukte
Vom 20. Dezember 2007
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2007 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Marktüberwachung/ -aufsicht über harmonisierte Bauprodukte zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß Nummer 2 gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 20. Dezember 2007
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
(L. S.)“.
GV. NRW. 2008 S. 348