Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 8 vom 17.2.2017 Seite 261 bis 280
Satzung zur Änderung der Satzung des Erftverbandes |
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Satzung zur Änderung der Satzung des Erftverbandes
Satzung zur Änderung der Satzung des Erftverbandes
Vom 13. Dezember 2016
Die Delegiertenversammlung des Erftverbandes hat am 13. Dezember.2016 auf Grund des § 14 Absatz 2 des Gesetzes über den Erftverband in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 1986 (GV. NRW. S. 54) folgende Änderung der Satzung beschlossen:
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Die Satzung des Erftverbandes vom 7. Oktober 1993 (GV. NRW. S. 978), die zuletzt durch Satzung vom 6. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 10
Wirtschaftsplan, Finanzplanung“.
b) Absatz 1 wird aufgehoben.
c) Die Absatzzeichnung „(2)“ wird gestrichen.
2. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:
„§ 10a
(§§ 52 Abs. 2 LWG, § 4 Abs. 2 ErftVG)
Bei übernommenen Aufgaben, deren Erledigung dem ausschließlichen Vorteil eines einzelnen Mitglieds dienen, werden die dafür entstehenden Sach-, Personal-, und Finanzaufwendungen und die damit erzielten Erträge in einem eigenen Geschäftsbereich geführt, gesondert ausgewiesen und einzelveranlagt dem jeweiligen Mitglied durch Beiträge weiterberechnet. Sofern die übernommenen Aufgaben ganz oder zum Teil im Interesse mehrerer oder aller Mitglieder liegen, werden die dafür entstehenden Sach-, Personal, und Finanzaufwendungen abzüglich der damit erzielten Erträge nach den jeweils in den Veranlagungsregeln festgelegten Verteilungsmaßstäben auf die jeweils vorteilhabenden Mitglieder bzw. Mitgliedergruppen umgelegt.“
3. § 15 wird wie folgt geändert:
a) Die Die Überschrift wird wie folgt gefasst
„§ 15
Bekanntmachungen
( §§ 27 Abs. 4, 50 EftVG)“.
b) In Satz 1 werden die Wörter „Paffendorfer Weg 42“ durch die Wörter „Am Erftverband 6“ ersetzt.
c) Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Bekanntmachungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind (§ 50 Abs. 2 ErftVG), erfolgen auf der Internetseite des Erftverbandes unter der Internetadresse www.erftverband.de.
In den Amtsblättern der Regierungspräsidenten in Köln und Düsseldorf wird auf
die jeweilige Bekanntmachung hingewiesen.“
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Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bergheim, den 13. Dezember 2016
Der Vorstand
E n g e l h a r d t
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 14 Absatz 2 des Gesetzes über den Erftverband die in der Delegiertenversammlung am 13. Dezember 2016 unter TOP 11 beschlossene Änderung der Satzung des Erftverbandes.
Düsseldorf, den 2. Januar 2017
Az.: IV-1-072 030 03
Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
V a l e n t i
GV. NRW. 2017 S. 278