Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 13 vom 20.5.2009 Seite 295 bis 306
Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung zum vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks in Jülich (Bescheid Nr. 7/16 AVR vom 31. März 2009) |
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Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung zum vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks in Jülich (Bescheid Nr. 7/16 AVR vom 31. März 2009)
Öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung der Genehmigung zum vollständigen
Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks in Jülich
(Bescheid Nr. 7/16 AVR vom 31. März 2009)
Vom 29. April 2009
Datum der Bekanntmachung: 20. Mai 2009
Gemäß §§ 15 Abs.
3 und 17 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), wird Folgendes
bekannt gegeben:
Das Ministerium
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME)
hat der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße,
52428 Jülich, eine Genehmigung zum vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks
erteilt.
Der verfügende
Teil I Nr. 1. des Bescheides lautet:
1. Genehmigung nach dem Atomgesetz
1.1 Antragsteller und Gegenstand der
Genehmigung
Auf Grund des §
7 Abs. 3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den
Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 556), erteilt das
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen der
Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor AVR GmbH
Wilhelm- Johnen-Straße, 52428 Jülich
auf ihren Antrag
vom 25. Februar 2005, ergänzt am 25. April 2006 und zuletzt ergänzt mit
Schreiben vom 20. Juni 2008 die
Genehmigung,
das AVR-Versuchskernkraftwerk auf dem Betriebsgelände in der
Gemarkung Jülich, Flur 44, Flurstück 13 nach Maßgabe der in Abschnitt I.2
dieses Bescheides aufgeführten Unterlagen sowie der Auflagen in Abschnitt I.3
dieses Bescheides vollständig abzubauen.
1.2 Umfang der Genehmigung
1.2.1 Überblick
über die genehmigten Maßnahmen und zeitliche Abfolge ihrer Umsetzung
Mit diesem
Bescheid (Nr. 7/16 AVR) wird der Antragstellerin Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor AVR GmbH (im Folgenden: AVR GmbH) die Genehmigung zum
vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerkes
gemäß den in den nachfolgenden Abschnitten 1.2.2 bis 1.2.5 aufgeführten
Maßnahmen nach Maßgabe der Verfügungen im Teil I dieses Bescheides erteilt. Die
Umsetzung der genehmigten Maßnahmen erfolgt in folgenden Phasen:
- Vorbereitende
Maßnahmen zum Herausheben des Reaktorbehälters (siehe hierzu Abschnitt 1.2.2),
- Herausheben
des Reaktorbehälters und Ablegen in der Materialschleuse (siehe hierzu
Abschnitt 1.2.3),
- Abbaumaßnahmen
nach Herausheben des Reaktorbehälters (siehe hierzu Abschnitt 1.2.4).
Wesentliche
Änderungen in Bezug auf die genehmigten Maßnahmen zum vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerkes bedürfen der Genehmigung.
1.2.2
Vorbereitende Maßnahmen zum Herausheben des Reaktorbehälters
Im Rahmen der
vorbereitenden Maßnahmen zum Herausheben des Reaktorbehälters (Phase 1) des
Abbaus des AVR-Versuchskernkraftwerkes wird die
Durchführung nachfolgender Maßnahmen genehmigt:
Vorbereitung des Reaktorbehälters
- Teildemontage
der Abschaltstabhüllrohre,
- Demontage der
Abschirmtore und –platten im Bereich des Reaktorbehälterdoms,
- Demontage der
Abschirmmauer und –steine im Bereich des
Reaktor-Behälterdoms,
- Demontage der
Versorgungsleitungen, Brennelement-Förderrohre und weiterer Anschlussleitungen
am Reaktorbehälter,
- Demontage der
Hauben und Reaktorbehälterstutzen,
- Demontage des
Kugelabzugsrohres und des Verwenigers.
Vorbereitende Tätigkeiten im
Schutzbehälter/Ringraum
- Demontage der
+38 m- und +34 m-Bühne im Schutzbehälter,
- Aufbringen
eines Schutzanstriches am oberen Teil des Reaktorbehälters bis auf ca. +30 m,
- Demontage des
Verschlusssystems 1,
- Montage des
Verschlusssystems 2 mit darunter befindlichem 7 Mg-Ringbahnkran gemäß KTA 3902,
Abschnitt 3 „Allgemeine Bestimmungen“,
- Herausheben der
Mischkühler und Montage der Fachwerkträger,
- Montage des
oberen Anschlagmittels am Reaktorbehälterdeckelflansch,
- Demontage der
Einbauten und Bühnenstrukturen im Schutzbehälter, bis einschließlich der +17
m-Bühne,
- Einbau einer
vertikalen lufttechnischen Trennung im Bereich des Ausschnitts im Biologischen
Schild 2 zur Materialschleuse,
-
Dekontamination der Innenwand des Biologischen Schildes 2 und der Außenwand des
Schutzbehälters im Bereich der vorgesehenen vertikalen lufttechnischen Trennung,
- Aufschneiden
des Biologischen Schildes 2 im Ausschleusbereich des Reaktorbehälters,
- Errichtung der
lufttechnischen Trennung im Ringraum auf ca. +17 m und im Schutzbehälter,
-
Dekontamination des Schutzbehälters, der Innenwand des Biologischen Schildes 2
sowie des Reaktorbehälters,
- Demontage der Schutzbehälterwandung bis ca. +17 m sowie der vertikalen
lufttechnischen Trennung,
- Demontage des
Verschlusssystems 2.
Montage der Handhabungs- und
Transportsysteme für den Reaktorbehälter
- Montage der Verschubbahn auf den Fachwerkträgern der Materialschleuse,
- Montage und
Betrieb des Verschubschlittens einschließlich der
Hubvorrichtung 1 mit den Hub-Litzenhebern und den Horizontal-Litzenhebern für
den Verschub,
- Montage und
Betrieb der Hubvorrichtung 2 mit den Dreh-Litzenhebern auf den Querträgern der
Materialschleuse,
- Montage des
Ablagegestells zur Aufnahme des Reaktorbehälters (Support) und Einbringen des
Supports in die Materialschleuse,
- Montage der
mechanischen Führungskonstruktionen für den Reaktorbehälter an den Seitenwänden
der Materialschleuse,
- Montage des
Luftkissen-Transportsystems einschließlich des Beton-Transportschlittens und
Einbringen in die Materialschleuse.
1.2.3
Herausheben des Reaktorbehälters und Ablegen in der Materialschleuse
Im Rahmen der
Phase 2 des Abbaus des AVR-Versuchskernkraftwerkes
wird die Durchführung nachfolgend genannter Maßnahmen genehmigt:
- Herausheben
des Reaktorbehälters aus seiner Einbaulage im Reaktorgebäude,
- Transport des
Reaktorbehälters vom Reaktorgebäude in die Materialschleuse durch Querverschub mit Hilfe des Verschubsystems,
- Absetzen des
Reaktorbehälters auf dem Ablagegestell (Support),
- Montage des
unteren Anschlagmittels am Reaktorbehälter,
- Anheben des
Reaktorbehälters, Drehen in die Horizontallage und Ablegen des Reaktorbehälters
auf dem Luftkissen-Transportsystem.
Der Transport
des Reaktorbehälters zum Reaktorbehälter-Zwischenlager (Phase 3 des
Abbauvorhabens) ist nicht Gegenstand dieser Genehmigung.
1.2.4
Abbaumaßnahmen nach Herausheben des Reaktorbehälters
Die hiermit
genehmigten Maßnahmen nach dem Herausheben des Reaktorbehälters umfassen die
Außerbetriebnahme, die Demontage und den Abbau aller im Schutzbehälter und
Ringraum noch vorhandenen Anlagenteile, des restlichen Schutzbehälters, der
betrieblichen Einrichtungen in den Ringanbauten, in der Warmen Werkstatt, in
der Materialschleuse und im Maschinenhaus sowie den Abbau der Strukturen und
Fundamente der Gebäude des AVR-Versuchskernkraftwerkes
und werden als Phase 4 des Abbauvorhabens mit folgenden Einzelmaßnahmen
durchgeführt:
Abbau verbliebener Komponenten im
Schutzbehälter und Ringraum
- Montage des
Verschlusssystems 3 auf ca. +17 m,
- Demontage der
Komponenten in den Bodenkammern der +11 m-Bühne,
- Demontage restlicher
Komponenten unterhalb der +11 m-Bühne,
- Demontage der
Betonstrukturen im Schutzbehälter unterhalb +11 m,
- Demontage
restlicher Anlagenteile und Komponenten im Ringraum unterhalb des
Verschlusssystems 3,
- Demontage
restlicher Strukturen des Schutzbehälters,
- Demontage des
Verschlusssystems 3 nach Außerbetriebnahme der Lüftungsanlage
Schutzbehälter/Ringraum.
Abbau der Gebäudestrukturen und
Fundamente der AVR-Gesamtanlage
- Anpassung der
Infrastruktur in den Ringanbauten,
- Demontage
aller Einrichtungen in den Ringanbauten,
- Demontage der
Einrichtungen der Werkstatt zum Umgang mit radioaktiven Stoffen (Warme
Werkstatt),
- Abbau der
Gebäudestrukturen des Erweiterungsbaus der Warmen Werkstatt,
- Abbau der
Ringanbauten,
- Vorbereitende
Maßnahmen zum Abbau der Betonkammern der Ringanbauten sowie der Fundamente des
Reaktorgebäudes und der Warmen Werkstatt,
- Errichtung von
Einhausungen (z.B. zum Abbau des Altbereichs der Warmen Werkstatt),
- Abbau der
Materialschleuse und des Abluftkamins,
- Abbau des
Altbereichs der Warmen Werkstatt, des Reaktorgebäudes und der Betonkammern der
Ringanbauten,
- Abbau des
Chemiekanals,
- Abbau des
Maschinenhauses.
1.2.5 Weitere
betriebliche Maßnahmen und Festlegungen
Die der AVR GmbH
nach Maßgabe der Verfügungen im Teil I dieses Bescheides genehmigten weiteren
betrieblichen Maßnahmen und Festlegungen sind nachfolgend aufgeführt:
Die Anpassung
der Infrastruktur (z.B. der brandschutztechnischen Einrichtungen,
Lüftungsanlagen, E- und Leittechnik, Kommunikationstechnik, Blitzschutzanlage)
an den Abbaufortschritt nach Maßgabe der Unterlagen in Abschnitt I.2 und der
Auflagen gemäß Abschnitt I.3.
- Die
Reduzierung der Objektsicherungsmaßnahmen nach der Verfüllung des
Reaktorbehälters mit Porenleichtbeton.
1.3 Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft
1.3.1
Ableitungen über den Fortluftkamin
Für den Zeitraum
des vollständigen Abbaus des AVR-Versuchskernkraftwerks
bis zur Außerbetriebnahme der bestehenden Fortluftüberwachungsanlage gelten die
unter Abschnitt I.1.4 des Bescheides Nr. 7/15 (5E) AVR festgelegten Ableitungen
radioaktiver Stoffe mit Luft unverändert fort. Dies sind für:
|
im Kalenderjahro |
pro
Kalenderwoche |
- Tritium: |
3,7 TBq |
- |
- Kohlenstoff
14: |
100 GBq |
- |
- Aerosole
(T1/2 > 8 d): |
37 MBq |
2 MBq |
davon: - Sr 90: |
28 MBq |
- |
- a-Strahler: |
280 kBq |
- |
1.3.2 Ableitung
in die Umgebung aus Einhausungen nach der Außerbetriebnahme der
Fortluftüberwachungsanlage
Für den Zeitraum
nach der Außerbetriebnahme der bestehenden Fortluftüberwachungsanlage werden
der AVR GmbH folgende Werte als maximal zulässige Ableitung radioaktiver Stoffe
mit Luft aus der Einhausung des Altbereichs der Warmen Werkstatt und anderer
Einhausungen, die nach Außerbetriebnahme der bestehenden
Fortluftüberwachungsanlage errichtet werden, genehmigt:
|
im Kalenderjahr |
pro
Kalenderwoche |
- Tritium: |
20 GBq |
- |
- Kohlenstoff
14: |
1 GBq |
- |
- Strontium 90: |
2,8 MBq |
- |
- Aerosole
(T1/2 > 8 d) ohne Strontium
90 und ohne a-Strahler |
0,8 MBq |
- |
- a-Strahler: |
0,05 MBq |
|
Beim
gleichzeitigen Betrieb mehrerer Einhausungen mit Ableitung sind die oben
genannten Höchstwerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft insgesamt einzuhalten.
Die Überwachung
der Ableitungen erfolgt nach Maßgabe der in Abschnitt I.2 aufgeführten
Unterlagen und nach Maßgabe der Auflagen gemäß Abschnitt I.3.
1.4 Bisher erteilte Genehmigungen
Die bisher
erteilten Genehmigungen zur Errichtung, zum Betrieb, zur Stilllegung und zur
Herbeiführung des Sicheren Einschlusses des AVR-Versuchskernkraftwerks
gelten uneingeschränkt fort, sofern sie nicht durch nachfolgende Bescheide
einschließlich dieses Bescheides ganz oder teilweise ersetzt oder geändert worden
sind bzw. werden. Eine Übersicht über die bisher erteilten Genehmigungen
einschließlich der Nachträge ist im Abbauhandbuch (AHB) Teil 2.2 aufgeführt.
1.5 Sonstige radioaktive Stoffe
Diese
Genehmigung erstreckt sich gemäß § 7 Abs. 2 der Verordnung über den Schutz vor
Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli
2001 (BGBI. I S. 1714), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. August 2008
(BGBI. I S. 1793), auch auf den in Abschnitt I.3 dieses Bescheides festgelegten
Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne des § 2 Abs. 1 des
Atomgesetzes.
Die Genehmigung
ist mit Nebenbestimmungen verbunden, die aus Anforderungen im Rahmen der
sicherheitstechnischen Prüfung, der Prüfung der Umweltverträglichkeit und der
bautechnischen Prüfung resultieren.
Der
Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen
Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.
Die Klage ist
beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, schriftlich
einzureichen.
Falls die Frist
durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde
dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.“
Eine
Ausfertigung des Bescheides ist vom Tage nach der Bekanntmachung an 2 Wochen
während der Dienststunden
a) im
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf (Anmeldung beim Pförtner);
(Dienststunden: montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00
Uhr)
und
b) in der
Stadtverwaltung der Stadt Jülich, Große Rurstraße 17,
52428 Jülich, Obergeschoss des neuen Rathauses, Zimmer 311 (Dienststunden:
montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 15.30 Uhr
und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr)
zur Einsicht
ausgelegt.
Mit dem Ende der
Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen
erhoben haben, als zugestellt. Dieser Zeitpunkt ist für den Beginn der
Rechtsbehelfsfrist maßgebend.
Der Bescheid
kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen, 40190 Düsseldorf,
unter dem unten genannten Aktenzeichen von Personen, die ein berechtigtes
Interesse nachweisen, schriftlich angefordert werden.
Düsseldorf, den
29. April 2009
425 - 8943 AVR -
7/16 - 5.4
Ministerium
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Volker
D ö r i n g
GV. NRW. 2009 S. 301