Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 14 vom 29.5.2024 Seite 261 bis 312

Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Vom 14. Mai 2024

Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der zuletzt durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 691) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung:

Artikel 1

In der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 16. Mai 2023 (GV. NRW. S. 328) geändert worden ist, erhält die Anlage die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Düsseldorf, den 14. Mai 2024

Die Ministerin für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dorothee  F e l l e r

GV. NRW. 2024 S. 300