Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 13 vom 23.4.2004 Seite 199 bis 210
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen – SondGebVO LStr) |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen – SondGebVO LStr)
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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Erhebung von Gebühren
für Sondernutzungen an Landesstraßen
(Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen – SondGebVO
LStr)
Vom
24. März 2004
Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung Landestraßen - SondGebVO LStr)vom 22. November 2000 (GV. NRW. S. 765) wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) § 5 erhält folgende Fassung:
„Entstehung, Fälligkeit
und Festsetzungsfrist“.
b) § 11 erhält folgende Fassung:
„In-Kraft-Treten und
Außer-Kraft-Treten“.
2. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Entstehung, Fälligkeit
und Festsetzungsfrist“.
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Frist zur
Festsetzung der Gebühren beträgt 4 Jahre.“
3. § 11 wird wie folgt gefasst:
„In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach
ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2009 außer Kraft.“
4. Diese Änderungsverordnung tritt
am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 24. März 2004
Der
Minister
für Verkehr, Energie und Landesplanung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Axel H o r s t m a n n
GV.
NRW. 2004 S. 209