Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 29.9.2010 Seite 511 bis 532
1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008 |
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1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008
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1. Nachtrag
zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder
der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen
gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
– Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008
Vom 14. Juli 2010
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW hat
am 14. Juli 2010 aufgrund von § 13 Nummer 14 der Satzung der Unfallkasse NRW in
Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 1 SGB IV auf Vorschlag des Vorstandes der
Unfallkasse NRW vom 23. Juni 2010 den folgenden Beschluss zum 1. Nachtrag zur
Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der
Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten
Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom
23. Januar 2008 gefasst.
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die
Vertreterversammlung in der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen
gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2008
(i. d. F. v. 18. Juni 2009)
1. bei § 4 Absatz 1 Satz 1 die Zahl „52“ durch die Zahl „62“,
2. bei § 6 Absatz 1 Nummer 1 die Zahl „360“ durch die Zahl „432“und
3. bei § 6 Absatz 1 Nummer 2
die Zahl „100“ durch die Zahl „124“
zu ersetzen.
Die Vertreterversammlung beschließt das Inkrafttreten
dieser Änderungen zum 1. August 2010.“
Vorgelegt vom Vorstand
Münster, den 23. Juni 2010
Vorsitzender
Beschlossen von der Vertreterversammlung
Düsseldorf, den 14. Juli 2010
Vorsitzender
Genehmigung
Die vorstehende, von der Vertreterversammlung der Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen am 14. Juli 2010 beschlossene Fassung der Regelung der
Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der
von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen wird hiermit gem. § 41 Absatz 4 Satz 3 SGB IV genehmigt.
Essen, den 2. September 2010
V B 1-3546.112
Ministerium für
Arbeit, Integration
und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
F r i e d r i c h
GV. NRW. 2010 S. 516