Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 31 vom 7.11.2014 Seite 673 bis 684
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung
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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb
schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen
der Weiterbildung
Vom
15. Oktober 2014
Auf Grund des § 6 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000 (GV. NRW. S. 390), der
durch Gesetz vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) neu gefasst worden ist,
verordnet das Ministerium für Schule und Weiterbildung:
Artikel
1
Die Verordnung über die Prüfungen
zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung vom 13. September 1984 (GV. NRW. S. 575), die zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 27 Absatz 4 wird
folgender Satz angefügt:
„Für die Fächer Deutsch,
Mathematik und Englisch erhalten die Einrichtungen der Weiterbildung die
schriftlichen Aufgaben aus einem Aufgabenpool.“
2. § 40 wird wie folgt gefasst:
„§ 40
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit
Wirkung vom 1. September 1984 in Kraft.“
Artikel
2
Diese Verordnung tritt am 1.
Januar 2015 in Kraft.
Düsseldorf, den 15. Oktober 2014
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Sylvia L ö h r m a n n
GV.
NRW. 2014 S. 674