Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 36 vom 30.11.2016 Seite 977 bis 990
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namen- loses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen |
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zugehörige Anlagen : |
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namen- loses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
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Verwaltungsabkommen über die
Bestimmung der
zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen
Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser
der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namen-
loses Nebengewässer der Heller auf hessischem
Gebiet und über die breitflächige Versickerung
über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger
(Gemarkung Allendorf) in Hessen
sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen
im Zusammenhang stehenden Anlagen
Vom 31. Oktober 2016
Die
Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 22.08./26.09.2016 das
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle
wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma
Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem
Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in
der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen
sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
abgeschlossen.
Das
Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Peter
K n i t s
c h
GV. NRW. 2016 S. 986