Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 6 vom 13.3.2020 Seite 159 bis 176
Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ |
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Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“
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Verordnung
über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische
Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“
Vom 2. März 2020
Die Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ vom 31. Januar 2020 (GV. NRW. S. 151) wird wie folgt berichtigt:
In § 4 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Nummer 1“ durch die Angabe „Nummer 2“ ersetzt.
Düsseldorf, den 2. März 2020
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
K o l b
GV. NRW. 2020 S. 158