Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 29 vom 5.7.2005 Seite 649 bis 666
Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem) |
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem)
203013
Berichtigung der Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung für die
Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes
in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des
Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem)
Vom 13. Juni 2005
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem) vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 410) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 1 Nr. 4 wird die Paragraphenbezeichnung „§ 28“ durch „§ 29“ ersetzt.
GV. NRW. 2005 S. 650