Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 4 vom 25.1.2008 Seite 55 bis 88
Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden |
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Normkopf Norm Normfuß |
Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
2005
Bekanntmachung
der Bezirke der Landesmittelbehörden und
der unteren Landesbehörden
Vom 4. Januar 2008
Gemäß § 10 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung – Landesorganisationsgesetz ’LOG NRW’ – vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 588), gebe ich die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
I. Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden
Lfd. Nr. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
|
1 |
Bezirksregierungen |
|
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1.1 |
Die Bezirksregierung |
Kreisfreie Städte |
Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne |
Kreise |
Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest, Unna |
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1.2 |
Die Bezirksregierung |
Kreisfreie Stadt |
Bielefeld |
Kreise |
Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn |
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1.3 |
Die Bezirksregierung |
Kreisfreie Städte |
Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal |
Kreise |
Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel |
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1.4 |
Die Bezirksregierung |
Kreisfreie Städte |
Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen |
Kreise |
Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis |
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1.5 |
Die Bezirksregierung |
Kreisfreie Städte |
Bottrop, Gelsenkirchen, Münster |
Kreise |
Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf |
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2 |
Oberfinanzdirektion |
|
|
2.1 |
Oberfinanzdirektion |
Regierungsbezirke |
Düsseldorf, Köln |
2.2 |
Oberfinanzdirektion |
Regierungsbezirke |
Arnsberg, Detmold und Münster |
II. Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden
Lfd. Nr. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
1 |
Landrätinnen/Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden |
|
1.1 |
Regierungsbezirk Arnsberg |
|
1.11 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Ennepe-Ruhr-Kreis |
1.12 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Hochsauerlandkreis |
1.13 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Märkischer Kreis |
1.14 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Olpe |
1.15 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Siegen-Wittgenstein |
1.16 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Soest |
1.17 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Unna |
1.2 |
Regierungsbezirk Detmold |
|
1.21 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Gütersloh |
1.22 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Herford |
1.23 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Höxter |
1.24 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Lippe |
1.25 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Minden-Lübbecke |
1.26 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Paderborn |
1.3 |
Regierungsbezirk Düsseldorf |
|
1.31 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Kleve |
1.32 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Mettmann |
1.33 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Rhein-Kreis Neuss |
1.34 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Viersen |
1.35 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Wesel |
1.4 |
Regierungsbezirk Köln |
|
1.41 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Aachen |
1.42 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Düren |
1.43 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Euskirchen |
1.44 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Heinsberg |
1.45 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Oberbergischer Kreis |
1.46 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Rhein-Erft-Kreis |
1.47 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Rheinisch-Bergischer Kreis |
1.48 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Rhein-Sieg-Kreis |
1.5 |
Regierungsbezirk Münster |
|
1.51 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Borken |
1.52 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Coesfeld |
1.53 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Recklinghausen |
1.54 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Steinfurt |
1.55 |
Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde |
Kreis Warendorf |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
2 |
Direktorinnen und Direktoren |
|
2.1 |
Landschaftsverband Rheinland |
Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln |
2.2 |
Landschaftsverband Westfalen-Lippe |
Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
3 |
Finanzämter |
|
3.100 |
Oberfinanzbezirk Düsseldorf |
|
3.101 |
Finanzamt Dinslaken in Dinslaken |
Vom Kreis Wesel die Städte Dinslaken und Voerde (Niederrhein) und die Gemeinde Hünxe |
3.102 |
Finanzamt Düsseldorf-Altstadt |
Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Altstadt, Heerdt, Karlstadt, Lörick, Niederkassel, Oberkassel und Pempelfort |
3.103 |
Finanzamt Düsseldorf-Mettmann |
Vom Kreis Mettmann die Städte Erkrath, Mettmann und Ratingen |
3.104 |
Finanzamt Düsseldorf-Mitte |
Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Eller, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Lierenfeld, Ludenberg, Oberbilk und Stadtmitte |
3.105 |
Finanzamt Düsseldorf-Nord |
Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Angermund, Derendorf, Düsseltal, Golzheim, Kaiserswerth, Kalkum, Lichtenbroich, Lohausen, Mörsenbroich, Rath, Stockum, Unterrath und Wittlaer |
3.106 |
Finanzamt Düsseldorf-Süd |
Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Benrath, Bilk, Flehe, Friedrichstadt, Garath, Hafen, Hamm, Hassels, Hellerhof, Himmelgeist, Holthausen, Itter, Reisholz, Unterbach, Unterbilk, Urdenbach, Vennhausen, Volmerswerth und Wersten |
3.107 |
Finanzamt Duisburg-Hamborn |
Von der Stadt Duisburg die Stadtbezirke Hamborn, Meiderich-Beeck und Walsum |
3.108 |
Finanzamt Duisburg-Süd |
Von der Stadt Duisburg der Stadtbezirk Süd und die Stadtteile Altstadt, Dellviertel, Duissern, Neudorf-Nord und Neudorf-Süd |
3.109 |
Finanzamt Duisburg-West |
Von der Stadt Duisburg die Stadtbezirke Homberg-Ruhrort und Rheinhausen und die Stadtteile Hochfeld, Kaßlerfeld, Neuenkamp und Wanheimerort |
3.110 |
Finanzamt Essen-NordOst |
Von der Stadt Essen die Stadtteile Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck-Mitte, Burgaltendorf, Dellwig, Freisenbruch, Frillendorf, Frintrop, Gerschede, Horst, Karnap, Katernberg, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Schönebeck, Schonnebeck, Stadtkern, Steele, Stoppenberg, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen, Vogelheim und Westviertel |
3.111 |
Finanzamt Essen-Süd |
Von der Stadt Essen die Stadtteile Bergerhausen, Bredeney, Byfang, Fischlaken, Frohnhausen, Fulerum, Haarzopf, Heidhausen, Heisingen, Holsterhausen, Huttrop, Kettwig, Kupferdreh, Margarethenhöhe, Rellinghausen, Rüttenscheid, Schuir, Stadtwald, Südostviertel, Südviertel und Werden |
3.112 |
Finanzamt Geldern |
Vom Kreis Kleve die Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und die Gemeinden Issum, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk und Weeze |
3.113 |
Finanzamt Grevenbroich |
Vom Rhein-Kreis Neuss die Stadt Grevenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen |
3.114 |
Finanzamt Hilden |
Vom Kreis Mettmann die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim |
3.115 |
Finanzamt Kempen |
Vom Kreis Viersen die Städte Kempen, Nettetal und Tönisvorst und die Gemeinde Grefrath |
3.116 |
Finanzamt Kleve |
Vom Kreis Kleve die Städte Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve und Rees und die Gemeinden Bedburg-Hau, Kranenburg und Uedem |
3.117 |
Finanzamt Krefeld |
Die Stadt Krefeld |
3.118 |
Finanzamt Mönchengladbach-Mitte in Mönchengladbach |
Von der Stadt Mönchengladbach die Stadtbezirke Hardt, Neuwerk, Rheindahlen, Stadtmitte und Volksgarten |
3.119 |
Finanzamt Mönchengladbach-Rheydt |
Von der Stadt Mönchengladbach die Stadtbezirke Giesenkirchen, Odenkirchen, Rheydt-Mitte, Rheydt-West und Wickrath |
3.120 |
Finanzamt Moers |
Vom Kreis Wesel die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Xanten und die Gemeinden Alpen und Sonsbeck |
3.121 |
Finanzamt Mülheim an der Ruhr |
Die Stadt Mülheim an der Ruhr |
3.122 |
Finanzamt Neuss I |
Vom Rhein-Kreis Neuss die Stadt Neuss |
3.123 |
Finanzamt Neuss II |
Vom Rhein-Kreis Neuss die Städte Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch |
3.124 |
Finanzamt Oberhausen-Nord |
Von der Stadt Oberhausen der Stadtteil Sterkrade und der Stadtteil Osterfeld nördlich des Rhein-Herne-Kanals |
3.125 |
Finanzamt Oberhausen-Süd |
Von der Stadt Oberhausen der Stadtteil Alt-Oberhausen und der Stadtteil Osterfeld südlich des Rhein-Herne-Kanals |
3.126 |
Finanzamt Remscheid |
Die Stadt Remscheid |
3.127 |
Finanzamt Solingen-Ost |
Von der Stadt Solingen die Stadtteile Burg, Dorp, Gräfrath, Höhscheid und Solingen |
3.128 |
Finanzamt Solingen-West |
Von der Stadt Solingen die Stadtteile Ohligs und Wald |
3.129 |
Finanzamt Velbert |
Vom Kreis Mettmann die Städte Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath |
3.130 |
Finanzamt Viersen |
Vom Kreis Viersen die Städte Viersen und Willich und die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal |
3.131 |
Finanzamt Wesel |
Vom Kreis Wesel die Stadt Wesel und die Gemeinden Hamminkeln und Schermbeck |
3.132 |
Finanzamt Wuppertal-Barmen |
Von der Stadt Wuppertal die Stadtteile Barmen, Beyenburg, Langerfeld und Ronsdorf |
3.133 |
Finanzamt Wuppertal-Elberfeld |
Von der Stadt Wuppertal die Stadtteile Cronenberg, Elberfeld und Vohwinkel |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
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3.134 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land in Solingen
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Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
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|
c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
|
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d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen aa) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu e) aa) und bb): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen – mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“ – Sonderzuständigkeiten bestehen |
zu e): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Essen-NordOst, Essen-Süd, Hilden, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld |
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3.135 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf I |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt und Düsseldorf-Nord |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
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c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind, |
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d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“, soweit nicht die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld oder Bergisches Land zuständig sind, |
zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf |
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f) bei Großbetrieben des unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitts, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören, |
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g) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören |
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3.136 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf II in Düsseldorf
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Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mitte und Düsseldorf-Süd |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
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c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind, |
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d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehört, |
zu e) und f): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf |
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f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres |
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3.137 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Essen |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Essen-NordOst, Essen-Süd, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
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c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind, |
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d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, der Wirtschaftsabteilungen „Metallerzeugung und -bearbeitung“ sowie „Kohlenbergbau, Torfgewinnung“, |
zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf |
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f) bei Großbetrieben der unter e) aufgeführten Wirtschaftsabteilungen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören, |
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g) bei Bauherrengemeinschaften |
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3.138 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
zu a) bis f): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Geldern, Kleve, Krefeld, Moers, Wesel |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
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|
c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
|
||||
|
|
d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“, |
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f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören, |
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g) bei Betrieben aller Größenklassen aa) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu g) aa) und bb): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen – mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“ – Sonderzuständigkeiten bestehen |
zu g): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Geldern, Grevenbroich, Kempen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Moers, Neuss I, Neuss II, Viersen, Wesel |
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3.139 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Grevenbroich, Kempen, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Neuss I, Neuss II, Viersen |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist, |
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||||
|
|
c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind, |
|
||||
|
|
d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
|
||||
|
|
e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“, |
zu e) und f): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Hilden, Kempen, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Mülheim an der Ruhr, Neuss I, Neuss II, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Viersen, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld |
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f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören |
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3.140 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf |
Für die |
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a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat, |
zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Geldern, Grevenbroich, Kempen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Moers, Neuss I, Neuss II, Viersen |
||||
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b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat, |
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c) die in den Buchstaben b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommensteuergesetz |
zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf |
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3.141 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen |
Für die |
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a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Essen-NordOst, Essen-Süd, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Wesel |
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b) Aufgaben der Steuerfahndung, aa) soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf zuständig ist oder bb) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat |
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3.142 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal in Wuppertal |
Für die |
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a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld |
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b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf zuständig ist, |
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c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sowie in Fällen der Anlage 2.2a, lfd. Nummer 1.10 Buchstabe a), |
zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf |
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d) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist oder bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz, wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall übernommen hat |
zu d): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf, Essen und Wuppertal |
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Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
3.200 |
Oberfinanzbezirk Köln |
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3.201 |
Finanzamt Aachen-Stadt |
Die Stadt Aachen |
3.202 |
Finanzamt Aachen-Kreis |
Der Kreis Aachen |
3.203 |
Finanzamt Bergheim |
Vom Erftkreis die Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen und Pulheim und die Gemeinde Elsdorf |
3.204 |
Finanzamt Bergisch Gladbach |
Vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Stadt Bergisch Gladbach und die Gemeinden Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath |
3.205 |
Finanzamt Bonn-Außenstadt |
Von der Stadt Bonn die Stadtbezirke Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg |
3.206 |
Finanzamt Bonn-Innenstadt |
Von der Stadt Bonn der Stadtbezirk Bonn |
3.207 |
Finanzamt Brühl |
Vom Erftkreis die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling |
3.208 |
Finanzamt Düren |
Vom Kreis Düren die Städte Düren, Heimbach und Nideggen und die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß |
3.209 |
Finanzamt Erkelenz |
Vom Kreis Heinsberg die Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg |
3.210 |
Finanzamt Euskirchen |
Vom Kreis Euskirchen die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen und Zülpich und die Gemeinde Weilerswist |
3.211 |
Finanzamt Geilenkirchen |
Vom Kreis Heinsberg die Städte Geilenkirchen, Heinsberg, Übach-Palenberg und Wassenberg und die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht |
3.212 |
Finanzamt Gummersbach |
Vom Oberbergischen Kreis die Städte Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl und Wiehl und die Gemeinden Engelskirchen, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht und Reichshof |
3.213 |
Finanzamt Jülich |
Vom Kreis Düren die Städte Jülich und Linnich und die Gemeinden Aldenhoven, Inden und Titz |
3.214 |
Finanzamt Köln-Altstadt |
Von der Stadt Köln die Stadtteile Altstadt-Süd, Deutz und Neustadt-Süd |
3.215 |
Finanzamt Köln-Mitte |
Von der Stadt Köln die Stadtteile Altstadt-Nord und Neustadt-Nord |
3.216 |
Finanzamt Köln-Nord |
Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Chorweiler ohne die Stadtteile Esch/Auweiler und Pesch, der Stadtbezirk Ehrenfeld ohne die Stadtteile Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang und der Stadtbezirk Nippes |
3.217 |
Finanzamt Köln-Ost |
Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Kalk ohne die Stadtteile Brück, Neubrück, Ostheim und Rath/Heumar und der Stadtbezirk Mülheim |
3.218 |
Finanzamt Köln-Porz |
Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Porz und die Stadtteile Brück, Neubrück, Ostheim und Rath/Heumar |
3.219 |
Finanzamt Köln-Süd |
Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Rodenkirchen und die Stadtteile Klettenberg und Sülz |
3.220 |
Finanzamt Köln-West |
Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Lindenthal ohne die Stadtteile Klettenberg und Sülz und die Stadtteile Bocklemünd/Mengenich, Esch/Auweiler, Pesch und Vogelsang |
3.221 |
Finanzamt Leverkusen |
Die Stadt Leverkusen und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Städte Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen |
3.222 |
Finanzamt Sankt Augustin |
Vom Rhein-Sieg-Kreis die Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin und die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg |
3.223 |
Finanzamt Schleiden |
Vom Kreis Euskirchen die Städte Mechernich und Schleiden und die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim |
3.224 |
Finanzamt Siegburg |
Vom Rhein-Sieg-Kreis die Städte Hennef (Sieg), Siegburg, Niederkassel und Troisdorf und die Gemeinden Eitorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck |
3.225 |
Finanzamt Wipperfürth |
Vom Oberbergischen Kreis die Städte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth und die Gemeinde Lindlar |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
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3.226 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist, |
zu a) bis f): Bezirke der Finanzämter Aachen-Stadt, Aachen-Kreis, Bergheim, Brühl, Erkelenz, Euskirchen, Düren, Geilenkirchen, Jülich, Schleiden |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist, |
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|
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c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
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d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“, |
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f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören, |
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g) bei Betrieben aller Größenklassen aa) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu g) aa) und bb): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen – mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“ – Sonderzuständigkeiten bestehen, |
zu g) bis i): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln |
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|
h) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, der Wirtschaftsabteilung „Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau“ und der Wirtschaftsgruppen „Ziegelei, Herstellung von sonstiger Baukeramik“, „Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips“ und „Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips“, |
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i) bei Großbetrieben der unter Buchstabe h) aufgeführten Wirtschaftsabteilung und Wirtschaftsgruppen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören |
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3.227 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn in Bonn |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Wipperfürth |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist, |
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c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 2.1 g) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen zuständig ist, |
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|
d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“, |
zu e) und f): Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach, Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Wipperfürth |
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f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören, |
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|
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g) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören |
zu g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln |
3.228 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln in Köln |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist, |
zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist, |
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c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 2.1 g) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen zuständig ist, |
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d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“ und der Wirtschaftsunterklasse „Hörfunk- und Fernsehanstalten“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung und Wirtschaftsunterklasse, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören, |
zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln |
|
|
f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
|
|
|
g) bei Bauherrengemeinschaften |
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3.229 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen |
Für die |
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|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Aachen-Stadt, Aachen-Kreis, Düren, Erkelenz, Geilenkirchen, Jülich |
|
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b) Aufgaben der Steuerfahndung aa) soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln zuständig ist oder bb) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat, |
|
|
|
c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung und in Fällen der Anlage 2.2a, lfd. Nummer 2.6 Buchstabe a) |
zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln |
3.230 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn |
Für die |
|
|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Euskirchen, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg |
|
|
b) Aufgaben der Steuerfahndung, |
|
|
|
c) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist oder bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz, wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall übernommen hat, |
zu c): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen, Bonn und Köln |
|
|
d) die zentrale Sammlung und Auswertung der von den Finanzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelten Informationen über Betrugsfälle im Bereich der Umsatzsteuer, |
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e) die landesinterne Koordinierung von Umsatzsteuerprüfungen und Steuerfahndungsprüfungen in bezirksübergreifenden Fällen, soweit dies erforderlich ist, |
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|
|
f) das Zusammenführen und Auswerten von umsatzsteuerlich erheblichen Informationen auf Landesebene zur Aufdeckung und Ermittlung von Betrugsfällen im Bereich der Umsatzsteuer |
zu d) bis f): Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen |
3.231 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln |
Für die |
|
|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach, Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West, Leverkusen, Wipperfürth |
|
|
b) Aufgaben der Steuerfahndung, |
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|
|
c) die unter Buchstabe b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommensteuergesetz |
zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
3.300 |
Oberfinanzbezirk Münster |
|
3.301 |
Finanzamt Ahaus |
Vom Kreis Borken die Städte Ahaus, Gescher, Gronau, Stadtlohn und Vreden und die Gemeinden Heek, Legden, Schöppingen und Südlohn |
3.302 |
Finanzamt Altena |
Vom Märkischen Kreis die Städte Altena, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl und die Gemeinden Herscheid und Nachrodt-Wiblingwerde |
3.303 |
Finanzamt Arnsberg |
Vom Hochsauerlandkreis die Städte Arnsberg und Sundern (Sauerl.) |
3.304 |
Finanzamt Beckum |
Vom Kreis Warendorf die Städte Ahlen, Beckum, Drensteinfurt, Oelde und Sendenhorst und die Gemeinde Wadersloh |
3.305 |
Finanzamt Bielefeld-Außenstadt |
Von der Stadt Bielefeld das Gebiet der durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld vom 24. Oktober 1972 (GV. NRW. S. 284) eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteile |
3.306 |
Finanzamt Bielefeld-Innenstadt |
Von der Stadt Bielefeld das Gebiet vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld vom 24. Oktober 1972 (GV. NRW. S. 284) |
3.307 |
Finanzamt Bochum-Mitte |
Von der Stadt Bochum die Stadtbezirke Mitte, Nord und Ost |
3.308 |
Finanzamt Bochum-Süd |
Von der Stadt Bochum die Stadtbezirke Süd, Süd-West und Wattenscheid |
3.309 |
Finanzamt Borken |
Vom Kreis Borken die Städte Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede und die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Velen |
3.310 |
Finanzamt Bottrop |
Die Stadt Bottrop |
3.311 |
Finanzamt Brilon |
Vom Hochsauerlandkreis die Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg |
3.312 |
Finanzamt Bünde |
Vom Kreis Herford die Städte Bünde und Löhne und die Gemeinden Kirchlengern und Rödinghausen |
3.313 |
Finanzamt Coesfeld |
Vom Kreis Coesfeld die Städte Billerbeck, Coesfeld und Dülmen und die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Rosendahl |
3.314 |
Finanzamt Detmold |
Vom Kreis Lippe die Städte Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg und die Gemeinden Augustdorf, Leopoldshöhe und Schlangen |
3.315 |
Finanzamt Dortmund-Hörde |
Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Aplerbeck ohne den Bezirk Schüren, Hörde und Hombruch |
3.316 |
Finanzamt Dortmund-Ost |
Von der Stadt Dortmund vom Stadtbezirk Aplerbeck den Bezirk Schüren und die Stadtbezirke Eving. Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Scharnhorst |
3.317 |
Finanzamt Dortmund-Unna |
Von der Stadt Dortmund der Stadtbezirk Brackel und vom Kreis Unna die Städte Fröndenberg, Lünen, Schwerte und Unna und die Gemeinde Holzwickede |
3.318 |
Finanzamt Dortmund-West |
Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Huckarde, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede |
3.319 |
Finanzamt Gelsenkirchen-Nord |
Von der Stadt Gelsenkirchen die Stadtbezirke Nord und Ost |
3.320 |
Finanzamt Gelsenkirchen-Süd |
Von der Stadt Gelsenkirchen die Stadtbezirke Mitte, Süd und West |
3.321 |
Finanzamt Gütersloh |
Vom Kreis Gütersloh die Städte Borgholzhausen, Gütersloh, Halle, Harsewinkel, Versmold und Werther und die Gemeinde Steinhagen |
3.322 |
Finanzamt Hagen |
Die Stadt Hagen |
3.323 |
Finanzamt Hamm |
Die Stadt Hamm und vom Kreis Unna die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen |
3.324 |
Finanzamt Hattingen |
Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Hattingen und Sprockhövel |
3.325 |
Finanzamt Herford |
Vom Kreis Herford die Städte Enger, Herford, Spenge und Vlotho und die Gemeinde Hiddenhausen |
3.326 |
Finanzamt Herne-Ost |
Von der Stadt Herne das Gebiet der früheren Stadt Herne |
3.327 |
Finanzamt Herne-West |
Von der Stadt Herne das Gebiet der früheren Stadt Wanne-Eickel |
3.328 |
Finanzamt Höxter |
Vom Kreis Höxter die Städte Bad Driburg, Beverungen, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim und Steinheim |
3.329 |
Finanzamt Ibbenbüren |
Vom Kreis Steinfurt die Städte Greven, Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich und Tecklenburg und die Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck und Westerkappeln |
3.330 |
Finanzamt Iserlohn |
Vom Märkischen Kreis die Städte Balve, Hemer, Iserlohn und Menden (Sauerl.) |
3.331 |
Finanzamt Lemgo |
Vom Kreis Lippe die Städte Lemgo und Barntrup und die Gemeinden Dörentrup, Extertal und Kalletal |
3.332 |
Finanzamt Lippstadt |
Vom Kreis Soest die Städte Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein und die Gemeinde Anröchte |
3.333 |
Finanzamt Lübbecke |
Vom Kreis Minden-Lübbecke die Städte Espelkamp, Lübbecke, Preußisch Oldendorf und Rahden und die Gemeinden Hüllhorst und Stemwede |
3.334 |
Finanzamt Lüdenscheid |
Vom Märkischen Kreis die Städte Halver, Kierspe, Lüdenscheid und Meinerzhagen und die Gemeinde Schalksmühle |
3.335 |
Finanzamt Lüdinghausen |
Vom Kreis Coesfeld die Städte Lüdinghausen und Olfen und die Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Senden und vom Kreis Unna die Städte Selm und Werne |
3.336 |
Finanzamt Marl |
Vom Kreis Recklinghausen die Städte Dorsten, Gladbeck, Haltern, Herten und Marl |
3.337 |
Finanzamt Meschede |
Vom Hochsauerlandkreis die Städte Meschede und Schmallenberg und die Gemeinden Bestwig und Eslohe (Sauerl.) |
3.338 |
Finanzamt Minden |
Vom Kreis Minden-Lübbecke die Städte Bad Oeynhausen, Minden, Petershagen und Porta Westfalica und die Gemeinde Hille |
3.339 |
Finanzamt Münster-Außenstadt |
Von der Stadt Münster die Stadtbezirke Hiltrup, Ost, Süd-Ost und West |
3.340 |
Finanzamt Münster-Innenstadt |
Von der Stadt Münster die Stadtbezirke Mitte und Nord |
3.341 |
Finanzamt Olpe |
Der Kreis Olpe |
3.342 |
Finanzamt Paderborn |
Der Kreis Paderborn |
3.343 |
Finanzamt Recklinghausen |
Vom Kreis Recklinghausen die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop |
3.344 |
Finanzamt Schwelm |
Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm |
3.345 |
Finanzamt Siegen |
Der Kreis Siegen-Wittgenstein |
3.346 |
Finanzamt Soest |
Vom Kreis Soest die Städte Soest und Werl und die Gemeinden Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr) |
3.347 |
Finanzamt Steinfurt |
Vom Kreis Steinfurt die Städte Emsdetten, Horstmar, Ochtrup, Rheine und Steinfurt und die Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde und Wettringen |
3.348 |
Finanzamt Warburg |
Vom Kreis Höxter die Städte Borgentreich, Warburg und Willebadessen |
3.349 |
Finanzamt Warendorf |
Vom Kreis Warendorf die Städte Ennigerloh, Sassenberg, Telgte und Warendorf und die Gemeinden Beelen, Everswinkel und Ostbevern |
3.350 |
Finanzamt Wiedenbrück |
Vom Kreis Gütersloh die Städte Rheda-Wiedenbrück und Rietberg und die Gemeinden Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Schloss Holte-Stukenbrock und Verl |
3.351 |
Finanzamt Witten |
Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Herdecke, Wetter (Ruhr) und Witten |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
|
3.352 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bielefeld |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Gütersloh, Herford, Wiedenbrück |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
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c) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören, cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen, |
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d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
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g) bei Bauherrengemeinschaften, |
|
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h) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“, bb) unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören |
zu h): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Coesfeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Ibbenbüren, Lemgo, Lübbecke, Minden, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Warburg, Warendorf, Wiedenbrück |
3.353 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Detmold in Detmold |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Detmold, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden, Paderborn, Warburg |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
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c) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören, cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen, |
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d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
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g) bei Bauherrengemeinschaften |
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3.354 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Dortmund in Dortmund |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Hamm, Lippstadt, Lüdinghausen, Soest |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
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c) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören, cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen, |
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|
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d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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|
f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
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g) bei Bauherrengemeinschaften, |
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h) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören |
zu h): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster |
3.355 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen in |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Brilon, Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Siegen |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
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c) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören, cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen, |
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d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
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g) bei Bauherrengemeinschaften |
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3.356 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne in |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
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a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Borken, Bottrop, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Hattingen, Herne-Ost, Herne-West, Marl, Recklinghausen, Schwelm, Witten |
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b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
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c) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören, cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen, |
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d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
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e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
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f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
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g) bei Bauherrengemeinschaften |
|
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h) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören |
zu h): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Borken, Bottrop, Brilon, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne-Ost, Herne-West, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Marl, Meschede, Olpe, Recklinghausen, Schwelm, Siegen, Soest, Witten |
3.357 |
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster in Münster |
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) |
zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Coesfeld, Ibbenbüren, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Steinfurt, Warendorf |
|
|
a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
|
|
|
b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist, |
|
|
|
c) bei Betrieben aller Größenklassen aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“, bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören, cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen, |
|
|
|
d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, |
|
|
|
e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind, |
|
|
|
f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres, |
|
|
|
g) bei Bauherrengemeinschaften |
|
3.358 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld |
Für die |
|
|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.4 Buchstabe c) übernommen hat, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden, Paderborn, Warburg, Wiedenbrück |
|
|
b) Aufgaben der Steuerfahndung aa) soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum zuständig ist oder bb) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.4 Buchstabe c) übernommen hat, |
|
|
|
c) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sowie in Fällen der Anlage 2.2a, lfd. Nummer 3.11 Buchstabe a) |
zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster |
3.359 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum |
Für die |
|
|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Bottrop, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Herne-Ost, Herne-West, Lippstadt, Marl, Recklinghausen, Soest |
|
|
b) Aufgaben der Steuerfahndung, |
|
|
|
c) die unter Buchstaben b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommensteuergesetz, |
zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster |
|
|
d) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist oder bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz, wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum den Fall übernommen hat |
zu d): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum und Hagen |
3.360 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hagen |
Für die |
|
|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.2 Buchstabe d) übernommen hat, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Brilon, Hagen, Hattingen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Schwelm, Siegen, Witten |
|
|
b) Aufgaben der Steuerfahndung, aa) zuständig ist oder bb) den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.2 Buchstabe d) übernommen hat |
|
3.361 |
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster |
Für die |
|
|
|
a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben – aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind, |
zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Borken, Coesfeld, Hamm, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Steinfurt, Warendorf |
|
|
b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum zuständig ist, |
|
|
|
c) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist oder bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz, wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster den Fall übernommen hat |
zu c): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld und Münster |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
4 |
Kreispolizeibehörden |
|
4.1 |
Regierungsbezirk Arnsberg |
|
4.101 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Städte Bochum und Herne sowie Stadt Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis) |
4.102 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Dortmund sowie Stadt Lünen (Kreis Unna) |
4.103 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Hagen |
4.104 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Hamm |
4.105 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Märkischer Kreis |
4.106 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Hochsauerlandkreis |
4.107 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Olpe |
4.108 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Stadt Witten |
4.109 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Siegen-Wittgenstein |
4.110 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Soest |
4.111 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Unna ohne Stadt Lünen |
4.2 |
Regierungsbezirk Detmold |
|
4.201 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Bielefeld |
4.202 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Lippe |
4.203 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Gütersloh |
4.204 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Herford |
4.205 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Höxter |
4.206 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Minden-Lübbecke |
4.207 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Paderborn |
4.3 |
Regierungsbezirk Düsseldorf |
|
4.301 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Düsseldorf |
4.302 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Duisburg |
4.303 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Städte Essen und Mülheim a. d. Ruhr |
4.304 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach und das Gebiet des NATO-Hauptquartiers (Kreis Heinsberg) |
4.305 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid |
4.306 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Krefeld |
4.307 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Oberhausen |
4.308 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Kleve |
4.309 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Mettmann |
4.310 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Rhein-Kreis Neuss |
4.311 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Viersen |
4.312 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Wesel |
4.4 |
Regierungsbezirk Köln |
|
4.401 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Aachen und Kreis Aachen |
4.402 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Bonn sowie Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg (Rhein-Sieg-Kreis) |
4.403 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Städte Köln und Leverkusen |
4.404 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Rhein-Erft-Kreis |
4.405 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Rheinisch-Bergischer Kreis |
4.406 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Düren |
4.407 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Euskirchen |
4.408 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Oberbergischer Kreis |
4.409 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Heinsberg ohne Gebiet des NATO-Hauptquartiers |
4.410 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Rhein-Sieg-Kreis ohne Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach sowie ohne Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg |
4.5 |
Regierungsbezirk Münster |
|
4.501 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen |
4.502 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Bottrop, Kreis Recklinghausen |
4.503 |
Polizeipräsidium |
Kreisfreie Stadt Münster |
4.504 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Borken |
4.505 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Coesfeld |
4.506 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Steinfurt |
4.507 |
Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde |
Kreis Warendorf |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
5 |
Geschäftsführerinnen oder |
|
5.01 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Aachen der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Aachen |
5.02 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Borken der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Borken |
5.03 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Coesfeld
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Coesfeld |
5.04 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Düren der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Düren |
5.05 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der |
Kreisfreie Stadt Köln Rhein-Erft-Kreis |
5.06 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Euskirchen
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Euskirchen |
5.07 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Gütersloh |
5.08 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Heinsberg
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Heinsberg |
5.09 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle
Herford-Bielefeld der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Bielefeld Kreis Herford |
5.10 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle
Hochsauerland der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Hochsauerlandkreis |
5.11 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Höxter der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Höxter |
5.12 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Kleve der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Kleve |
5.13 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Lippe der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Lippe |
5.14 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Märkischer
Kreis/ Ennepe-Ruhr der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im
Kreise |
Kreisfreie Stadt Hagen Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis |
5.15 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Mettmann
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Städte Kreis Mettmann |
5.16 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle
Minden-Lübbecke der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Minden-Lübbecke |
5.17 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Münster der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Münster |
5.18 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Kreis
Neuss der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte
oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach Kreis Rhein-Kreis Neuss |
5.19 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle
Oberbergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Oberbergischer Kreis |
5.20 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Olpe der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Olpe |
5.21 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Paderborn
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Paderborn |
5.22 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Recklinghausen
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Städte Kreis Recklinghausen |
5.23 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle
Rheinisch-Bergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Leverkusen Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis |
5.24 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle
Rhein-Sieg-Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Bonn Kreis Rhein-Sieg-Kreis |
5.25 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Ruhr-Lippe
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Städte Kreis Unna |
5.26 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Siegen-Wittgenstein der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im
Kreise |
Kreis Siegen-Wittgenstein |
5.27 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Soest der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Soest |
5.28 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Steinfurt
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Steinfurt |
5.29 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Viersen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise |
Kreisfreie Stadt Krefeld Kreis Viersen |
5.30 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Warendorf
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Warendorf |
5.31 |
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Wesel der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als
Landesbeauftragter im Kreise |
Kreis Wesel |
Lfd. |
Bezeichnung und Sitz |
Bezirk |
6 |
Schulämter |
|
6.1 |
Regierungsbezirk Arnsberg |
|
6.101 |
Schulamt für die Stadt Bochum |
Kreisfreie Stadt Bochum |
6.102 |
Schulamt für die Stadt Dortmund |
Kreisfreie Stadt Dortmund |
6.103 |
Schulamt für die Stadt Hagen |
Kreisfreie Stadt Hagen |
6.104 |
Schulamt für die Stadt Hamm |
Kreisfreie Stadt Hamm |
6.105 |
Schulamt für die Stadt Herne |
Kreisfreie Stadt Herne |
6.106 |
Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis |
Ennepe-Ruhr-Kreis |
6.107 |
Schulamt für den Hochsauerlandkreis |
Hochsauerlandkreis |
6.108 |
Schulamt für den Märkischen Kreis |
Märkischer Kreis |
6.109 |
Schulamt für den Kreis Olpe |
Kreis Olpe |
6.110 |
Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein |
Kreis Siegen-Wittgenstein |
6.111 |
Schulamt für den Kreis Soest |
Kreis Soest |
6.112 |
Schulamt für den Kreis Unna |
Kreis Unna |
6.2 |
Regierungsbezirk Detmold |
|
6.201 |
Schulamt für die Stadt Bielefeld |
Kreisfreie Stadt Bielefeld |
6.202 |
Schulamt für den Kreis Gütersloh |
Kreis Gütersloh |
6.203 |
Schulamt für den Kreis Herford |
Kreis Herford |
6.204 |
Schulamt für den Kreis Höxter |
Kreis Höxter |
6.205 |
Schulamt für den Kreis Lippe |
Kreis Lippe |
6.206 |
Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke |
Kreis Minden-Lübbecke |
6.207 |
Schulamt für den Kreis Paderborn |
Kreis Paderborn |
6.3 |
Regierungsbezirk Düsseldorf |
|
6.301 |
Schulamt für die Stadt Düsseldorf |
Kreisfreie Stadt Düsseldorf |
6.302 |
Schulamt für die Stadt Duisburg |
Kreisfreie Stadt Duisburg |
6.303 |
Schulamt für die Stadt Essen |
Kreisfreie Stadt Essen |
6.304 |
Schulamt für die Stadt Krefeld |
Kreisfreie Stadt Krefeld |
6.305 |
Schulamt für die Stadt Mönchengladbach |
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach |
6.306 |
Schulamt für die Stadt Mülheim a. d. Ruhr |
Kreisfreie Stadt Mülheim a. d. Ruhr |
6.307 |
Schulamt für die Stadt Oberhausen |
Kreisfreie Stadt Oberhausen |
6.308 |
Schulamt für die Stadt Remscheid |
Kreisfreie Stadt Remscheid |
6.309 |
Schulamt für die Stadt Solingen |
Kreisfreie Stadt Solingen |
6.310 |
Schulamt für die Stadt Wuppertal |
Kreisfreie Stadt Wuppertal |
6.311 |
Schulamt für den Kreis Kleve |
Kreis Kleve |
6.312 |
Schulamt für den Kreis Mettmann |
Kreis Mettmann |
6.313 |
Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss |
Rhein-Kreis Neuss |
6.314 |
Schulamt für den Kreis Viersen |
Kreis Viersen |
6.315 |
Schulamt für den Kreis Wesel |
Kreis Wesel |
6.4 |
Regierungsbezirk Köln |
|
6.401 |
Schulamt für die Stadt Aachen |
Kreisfreie Stadt Aachen |
6.402 |
Schulamt für die Stadt Bonn |
Kreisfreie Stadt Bonn |
6.403 |
Schulamt für die Stadt Köln |
Kreisfreie Stadt Köln |
6.404 |
Schulamt für die Stadt Leverkusen |
Kreisfreie Stadt Leverkusen |
6.405 |
Schulamt für den Kreis Aachen |
Kreis Aachen |
6.406 |
Schulamt für den Kreis Düren |
Kreis Düren |
6.407 |
Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis |
Rhein-Erft-Kreis |
6.408 |
Schulamt für den Kreis Euskirchen |
Kreis Euskirchen |
6.409 |
Schulamt für den Kreis Heinsberg |
Kreis Heinsberg |
6.410 |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis |
Oberbergischer Kreis |
6.411 |
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis |
Rheinisch-Bergischer Kreis |
6.412 |
Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis |
Rhein-Sieg-Kreis |
6.5 |
Regierungsbezirk Münster |
|
6.501 |
Schulamt für die Stadt Bottrop |
Kreisfreie Stadt Bottrop |
6.502 |
Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen |
Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen |
6.503 |
Schulamt für die Stadt Münster |
Kreisfreie Stadt Münster |
6.504 |
Schulamt für den Kreis Borken |
Kreis Borken |
6.505 |
Schulamt für den Kreis Coesfeld |
Kreis Coesfeld |
6.506 |
Schulamt für den Kreis Recklinghausen |
Kreis Recklinghausen |
6.507 |
Schulamt für den Kreis Steinfurt |
Kreis Steinfurt |
6.508 |
Schulamt für den Kreis Warendorf |
Kreis Warendorf |
GV. NRW. 2008 S. 56