Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 13 vom 15.4.2008 Seite 345 bis 368

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung, die Zusammensetzung und das Verfahren des Sanktionsausschusses an der Börse Düsseldorf (Sanktionsausschussverordnung)
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung, die Zusammensetzung und das Verfahren des Sanktionsausschusses an der Börse Düsseldorf (Sanktionsausschussverordnung)

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Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Errichtung, die Zusammensetzung und das
Verfahren des Sanktionsausschusses an der Börse Düsseldorf
(Sanktionsausschussverordnung)

 

Vom 7. März 2008

 

Auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 1 des Börsengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Börsengesetz vom 3. September 2002 (GV. NRW. S. 451), geändert durch Artikel 87 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351), wird verordnet:

 

Artikel 1

 

Die Verordnung über die Errichtung, die Zusammensetzung und das Verfahren des Sanktionsausschusses an der Börse Düsseldorf (Sanktionsausschussverordnung) vom 9. Mai 2003 (GV. NRW. S. 264), zuletzt geändert durch Artikel 33 (Zweiter Teil) des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), wird wie folgt geändert:

 

1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird die Zahl „16“ durch die Zahl „19“ und die Zahl „20“ durch die Zahl „22“ ersetzt.

b) In Absatz 3 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „22“ ersetzt.

 

2. § 2 Abs. 1 Satz 7 erhält folgende Fassung:
„An den Sitzungen des Sanktionsausschusses nimmt die Geschäftsführung mit beratender Stimme teil.“

 

3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nr. 3 wird gestrichen, die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 3 und 4.

b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „22“ ersetzt.

 

4. In § 5 wird Absatz 1 Nr. 5 gestrichen, die bisherige Nummer 6 wird Nummer 5.

 

5. In § 16 Abs. 4 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „22“ ersetzt.

 

6. In § 19 Abs. 2 wird die Jahreszahl „2008“ durch die Jahreszahl „2013“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 7. März 2008

 

 

Der Finanzminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Helmut  L i n s s e n

 

GV. NRW. 2008 S. 367