Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 13 vom 15.4.2008 Seite 345 bis 368

Änderung der Satzung der NRW.BANK
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Änderung der Satzung der NRW.BANK

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Änderung der Satzung
der NRW.BANK

 

Vom 10. Dezember 2007

 

Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK hat am 10. Dezember 2007 gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe a des Gesetzes über die NRW.BANK vom 16. März 2004 (GV. NRW. S. 126), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 443), folgende Änderung der Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2004 (GV. NRW. S. 201), zuletzt geändert durch Satzungsänderung vom 14. Dezember 2006 (GV. NRW. S. 105), mit Wirkung vom 1. Januar 2008 beschlossen:

 

1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen.

b) Absatz 1 Satz 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
„Die NRW.BANK ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie besitzt Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes.“

 

2. § 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden nach den Wörtern „Schuldverschreibungen begeben“ die Wörter „,Finanzinstrumente anschaffen und veräußern“ eingefügt.

 

3. In § 8 wird als neuer Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Organmitglieder dürfen an der Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten nicht teilnehmen, deren Entscheidung ihnen selbst, ihnen nahe stehenden Unternehmen oder Personen oder diesen nahe stehenden Unternehmen oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person oder eines Unternehmens einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, oder wenn sie aus anderen Gründen befangen sind.

Vertreter von Gewährträgern gelten bei Entscheidungen über Organkredite an diese Gewährträger im Verhältnis zu diesen nicht als befangen.

Bei Zweifeln, ob Befangenheit vorliegt, entscheidet das Organ unter Ausschluss des Betroffenen.“

 

4. § 11 wird wie folgt geändert:
In Nr. 3 werden nach den Wörtern „des Jahres“ die Wörter „- und Konzern“ gestrichen.

 

5. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Buchstabe f Satz 1 werden die Wörter „, von denen zwei nicht in einem Dienstverhältnis zur NRW.BANK stehen dürfen“ gestrichen.

 

b) In Absatz 1 Buchstabe f Satz 5 werden die Wörter „,für zwei Mitglieder, die nicht dem Kreis der Beschäftigten angehören dürfen und die in einem getrennten Wahlgang zu wählen sind, auch die in der NRW.BANK vertretenen Gewerkschaften“ gestrichen.

 

6. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Buchstabe b Satz 1 werden die Wörter „beziehungsweise seiner Rechtsbeziehung mit der Gewerkschaft“ gestrichen und in Satz 2 die Angabe „30. November 2004 (GV. NRW. S. 752)“ durch die Angabe „9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 394)“ ersetzt.

 

b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „30. November 2004 (GV. NRW. S. 752)“ durch die Angabe „9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 394)“ ersetzt.

 

7. § 16 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Buchstabe h werden die Wörter „zu Spenden, Sponsoring, Mitgliedschaften“ durch die Wörter „zum gesellschaftlichen Engagement“ ersetzt.

 

8. § 18 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe „gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe a bis e“ gestrichen.

 

b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „acht“ durch das Wort „neun“ ersetzt und der Teilsatz „, ab dem 1. Juli 2008 aus zehn Mitgliedern“ hinter dem Wort „Mitgliedern“ angefügt.

 

c) In Absatz 2 wird als Satz 3 angefügt: „Die weiteren Mitglieder als Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten werden von den Vertreterinnen oder Vertretern der Beschäftigten gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe f aus ihrem Kreis gewählt.“

 

9. § 19 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Verwaltungsrat kann aus dem Kreis der Mitglieder einen Risikoausschuss bilden.“

 

b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „acht“ durch das Wort „neun“ ersetzt. Es wird der Teilsatz „, ab dem 1. Juli 2008 aus zehn Mitgliedern“ angefügt.

 

c) In Absatz 2 wird als Satz 3 hinzugefügt: „Die weiteren Mitglieder als Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten werden von den Vertreterinnen oder Vertretern der Beschäftigten gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe f aus ihrem Kreis gewählt.“

 

10. § 24 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 1 wird nach den Wörtern „auf die Dauer von“ das Wort „höchstens“ eingefügt.

 

b) In Absatz 3 Satz 2 wird nach den Wörtern „für jeweils“ das Wort „höchstens“ eingefügt.

 

c) In Absatz 3 wird der Satz 3 gestrichen.

 

11. § 26 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „des Jahresabschlusses“ die Wörter „, Lageberichtes, Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes“ durch die Wörter „sowie des Lageberichtes“ ersetzt.

 

b) In Absatz 4 wird das Wort „stellt“ durch das Wort „veröffentlicht“ ersetzt. Das Wort „auf“ wird gestrichen.

 

c) In Absatz 5 wird das Wort „aufgestellt“ durch das Wort „veröffentlicht“ ersetzt.

 

12. § 29 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird die Angabe „sowie § 16 Abs. 3 Buchstabe c)“ gestrichen.

 

Düsseldorf, den 10. Dezember 2007

 

GV. NRW. 2008 S. 367