Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 14 vom 29.4.2008 Seite 369 bis 376

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LadenöffnungsVO)
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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LadenöffnungsVO)

7113

Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LadenöffnungsVO)

 

Vom 1. April 2008

 

Auf Grund der §§ 6 Abs. 3 und 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516) wird verordnet:

 

Artikel I

 

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LadenöffnungsVO) vom 21. November 2006 (GV. NRW. S. 527) wird wie folgt geändert:

 

Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

a) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Arnsberg“ wird die Angabe zur Stadt Medebach wie folgt gefasst: „in der Stadt Medebach die Kernstadt begrenzt durch die Sonnenallee, Oberstraße, Erlenstraaße, Glindfelder Weg, Prozessionsweg, Kapellenstraße, Korbacher Straße, Hallenberger Straße, Vopeliusstraße, Industriestraße und das Gebiet des "Freelife Park Hochsauerland (Center Parcs)“.

 

b) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Detmold“ werden nach der Angabe zur Stadt Porta Westfalica folgende Angaben eingefügt:
„in der Stadt Preußisch Oldendorf der Stadtteil Holzhausen

Stadt Rietberg“.

 

c) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Düsseldorf“ werden
aa) hinter der Angabe zur Stadt Emmerich nach dem Wort „Elten“ ein Komma und die folgende Angabe eingefügt:
„die Rheinpromenade, die Christoffelstraße, Fischerort und Alter Markt“

bb) nach der Angabe zur Stadt Neuss die folgende Angabe eingefügt:
„Stadt Rees“.

 

d) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Köln“ werden
aa) nach der Angabe zur Gemeinde Nümbrecht die folgende Angabe eingefügt:
„Gemeinde Odenthal

bb) nach der Angabe zur Gemeinde Waldfeucht die folgende Angabe eingefügt:
„Stadt Wassenberg“.

 

e) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Münster“ wird die Angabe zur Gemeinde Legden wie folgt gefasst: „in der Gemeinde Legden der Ortsteil Asbeck und der Ferien- und Freizeithof „Dorf Münsterland“.

 

 

Artikel II

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 1. April 2008

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

 

Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Christa  T h o b e n

 

GV. NRW. 2008 S. 372