Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 23 vom 25.7.2008 Seite 529 bis 544
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs |
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zugehörige Anlagen : |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schulbezirken für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
Vom 27. Juni 2008
Aufgrund des § 84 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Schulgesetz NRW - SchulG)
vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 486), wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an
Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 26. Juni 2007 (GV. NRW. S. 248), wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift und in § 1 wird das Wort „Schulbezirke“ jeweils in der
grammatisch korrekten Form durch das Wort „Schuleinzugsbereiche“ ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 2
(1) Die Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
(2) Das für das Schulwesen zuständige Ministerium berichtet der
Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 und danach alle fünf Jahre über die
Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.“
3. Die Anlage gemäß § 1 erhält die aus der Anlage ersichtliche
Fassung.
Artikel 2
Die Verordnung tritt am 30. Juli 2008 in Kraft.
Düsseldorf, den 27. Juni 2008
Die
Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Barbara S o m m e r
GV. NRW. 2008 S. 535