Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 17 vom 14.7.2009 Seite 349 bis 378
Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes |
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Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes
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Gesetz
zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Vom 30. Juni 2009
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz
zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Artikel 1
Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Das Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), wird wie folgt geändert:
1. 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„4) Gesetzliche Mitgliederzahl ist die Zahl der nach Absatz 2 und 3 in jedem Wahlgebiet zu wählenden Gesamtzahl von Vertretern. Sie erhöht sich um die nach § 33 Absatz 3 zuzuteilenden weiteren Sitze. Sie vermindert sich um die nach § 33 Absatz 6 unbesetzt bleibenden Sitze.“
2. § 33 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird aufgehoben.
b) Die Absätze 4 bis 7 werden Absätze 3 bis 6.
c) In dem neuen Absatz 4 wird in Satz 1 die Angabe „und 3“gestrichen.
3. In § 50 Absatz 1 und 2 wird die Bezeichnung „Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik“ jeweils durch die Bezeichnung „Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT. NRW)“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 30. Juni 2009
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
(L. S.)
Der Innenminister
Dr. Ingo W o l f
Die Justizministerin
Roswitha M ü l l e r-P i e p e n k ö t t e r
GV. NRW. 2009 S. 372