Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 21 vom 31.8.2009 Seite 441 bis 450

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO)
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO)

2023

Verordnung zur Änderung
der Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung
von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO)

 

Vom 5. August 2009

 

Aufgrund des § 7 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380), sowie des § 5 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), wird verordnet:

 

Artikel 1

 

Die Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332), wird wie folgt geändert:

 

1. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In § 4 Absatz 1 Buchstabe c wird das Wort „Anschlag“ jeweils durch das Wort „Aushang“ ersetzt.

 

b) In § 4 Absatz 3 und Absatz 4 wird das Wort „(Anschlag)“ gestrichen.

 

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In § 6 Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch einen Aushang an der Bekanntmachungstafel, auf den im Amtsblatt, einer Zeitung oder dem Internet hingewiesen wird (§ 4 Absatz 1 Buchstabe c), ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des letzen Tages der Aushangfrist vollzogen.“

 

b). In § 6 Absatz 4 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

„Die Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sind zu sammeln und für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereit zu halten; auf Verlangen sind Abschriften und Ablichtungen zu erteilen. Das gilt auch für geltende Vorschriften, die vor Inkrafttreten dieser Änderung der Verordnung erlassen worden sind.“

 

3§ 9 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Wörter „In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten“ durch die Wörter „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ ersetzt.

 

b) In Absatz 2 wird die Zahl „2009“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 5. August 2009

 

 

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Ingo  W o l f  MdL

 

GV. NRW. 2009 S. 442