Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 23 vom 29.9.2009 Seite 491 bis 506
Berichtigung der Zehnten Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung der Polizei sowie Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung - Laufbahnabschnitt II - |
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Berichtigung der Zehnten Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung der Polizei sowie Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung - Laufbahnabschnitt II -
203012
Berichtigung
der Zehnten Verordnung zur Änderung
der Laufbahnverordnung der Polizei sowie
Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs-
und Prüfungsordnung
- Laufbahnabschnitt II -
Vom 4. September 2009
Der Artikel 1 der o.g. Verordnung vom 28. August 2009 (GV. NRW. 442) wird wie folgt geändert
1. In Nummer 1 Buchstabe b (zu § 7) wird das Wort „Prüfungsfreier Aufstieg“ durch das Wort „Verwendungsaufstieg“ ersetzt.
2. In Nummer 11 Buchstabe a (zu § 13) wird in der in Absatz 1 Nummer 1 dargestellten Fassung das Wort „Jahre“ durch das Wort „Jahren“ ersetzt.
3. In Nummer 13 werden in § 16 die Wörter „des Bedarfs an Beamtinnen und Beamten“ durch die Wörter „der Ausbildungskapazitäten“ ersetzt.
4. In Nummer 19 (zu § 25) wird in Absatz 3 Satz 2 das Wort „dem“ durch das Wort „denen“, das Wort „ihm“ durch das Wort „ihnen“, das Wort „er“ durch das Wort „sie“ und das Wort „durfte“ durch das Wort „durften“ ersetzt.
GV. NRW. 2009 S. 505