Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 28 vom 20.11.2009 Seite 555 bis 568

Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung
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Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage
Anlage1
Anlage2
 

Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

1110

Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

 

Vom 11. November 2009

 

Aufgrund des § 46 des Landeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 2), wird verordnet:

 

Artikel 1

 

Sechste Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

 

Die Landeswahlordnung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 548, ber. S. 964), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. März 2009 (GV. NRW. S. 114, ber. S. 255), wird wie folgt geändert:

 

1. In § 3 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen.

 

2. Die Überschrift zu § 12 wird wie folgt gefasst: „Bekanntmachung über Wählerverzeichnisse und Wahlscheine“.

 

3. In § 15 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c wird der Klammerzusatz „(§ 17 Abs. 3 Satz 3)“ durch den Klammerzusatz „(§ 17 Abs. 4 Satz 3)“ ersetzt.

 

4. § 18 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Der Einleitungsteil vor Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „Dem Wahlschein sind beizufügen“.

bb) In Nummer 2 wird das Wort „Wahlumschlag“ durch das Wort „Stimmzettelumschlag“ ersetzt.

 

b) Die Sätze 2 und 3 werden durch folgenden Satz ersetzt: „Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 19 Abs. 1.“

 

5. In § 23 Abs. 3 Nummer 4 wird das Semikolon durch ein Komma ersetzt und der bisherige letzte Satzteil gestrichen.

 

6. In § 25 Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Parteien“ die Wörter „oder Wählergruppen“ eingefügt.

 

7. In § 28 Abs. 2 Satz 3 wird das erste Wort „Die“ durch das Wort „Der“ ersetzt.

 

8. § 35 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1wird wie folgt gefasst:

„Der Wahlvorsteher verpflichtet die Beisitzer vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten.“

bb) Satz 2 wird gestrichen.

 

b) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Abs. 3“ durch die Angabe „Abs. 4“ ersetzt.

 

9. In § 37 Abs. 7 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satzteil angefügt: „nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.“

 

10. § 52 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Wahlumschlag“ durch das Wort „Stimmzettelumschlag“ ersetzt.

b) In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort „mehreren“ die Wörter „vom Innenministerium“ eingefügt und der Klammerzusatz „(§ 30 Abs. 1 Nr. 4)“ gestrichen.

 

11. § 54 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 3 werden die Wörter „gelten sie als eine gültige, andernfalls als eine ungültige Stimme“ durch die Wörter „gelten sie als gültige, andernfalls als ungültige Stimmen“ ersetzt.

b) In Satz 4 werden die Wörter „so gilt die Stimme als ungültig“ durch die Wörter „so gelten die Erststimme und die Zweitstimme als ungültig“ ersetzt.

 

12. § 55 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 wird das Wort „Zahl“ durch das Wort „Zahlen“ ersetzt.

 

b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Ist bei der Wahl im Wahlkreis der Bewerber einer Wählergruppe, ein Einzelbewerber oder der Bewerber einer Partei, für die keine Landesliste zugelassen ist, gewählt worden, so fordert der Kreiswahlleiter von allen Bürgermeistern die Stimmzettel mit für diesen Bewerber abgegebener Stimme an, einschließlich der Stimmzettel der Briefwahl.“

 

13. In § 58 Abs. 2 Satz 5 wird das Wort „Reservelisten“ durch das Wort „Landeslisten“ ersetzt.

 

14. § 64 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden in den Sätzen 1 und 2 jeweils nach dem Wort „Kreis“ die Wörter „oder Städteregion Aachen“ eingefügt.

b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 24 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 24 Abs. 3“ ersetzt.

c) In Absatz 3 Satz 2 wird im letzten Teilsatz das Wort „das“ durch das Wort „der“ ersetzt.

 

15. Die Anlage 2 (Zu § 11 Abs. 2 Satz 2 LWahlO) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

 

16. In Anlage 7 (Zu § 18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 29 Abs. 5 LWahlO) wird in der Fußnote 1 das Wort „Wahlbezirk“ durch das Wort „Stimmbezirk“ ersetzt.

 

17. Die Vorderseite der Anlage 8 (Zu § 18 Abs. 4 Satz 1 Nummer 4 LWahlO) wird wie folgt geändert:

a) Der Abschnitt „Wichtige Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler“ wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 1 erhält die Fassung: „Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich an;“.

bb) In Nummer 7 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Sie brauchen den Wahlbrief nicht freizumachen, wenn Sie ihn bei ………..2) einliefern.“

 

b) Nach der Fußnote 1 wird folgende Fußnote angefügt: „2 Gemäß § 52 Abs. 5 Satz 1 LWahlO bekannt gemachte(s) Postunternehmen einfügen“.

 

18. In den Anlagen 9a und 9b (Zu § 23 Abs. 3 Nummer 3 LWahlO bzw. Zu § 28 Abs. 2 Satz 4 LWahlO) wird die Nummer 5 wie folgt gefasst:

„5. dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist, dass die stimmberechtigten Teilnehmer/innen den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen haben und dass bei handschriftlicher Eintragung von Bewerbernamen sichergestellt sein muss, dass die Stimmabgabe nicht individuell zugeordnet werden kann;“.

 

19. In der Anlage 11a (Zu § 23 Abs. 1 Satz 1 LWahlO) werden im Abschnitt IV (Bescheinigung der Wählbarkeit) nach dem Wort „ist“ die Wörter „am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen“ eingefügt.

 

20. In der Anlage 14b (Zu § 28 Abs. 2 Satz 1 LWahlO) werden in der Fußnote 2 die Wörter „im Wahlkreis“ durch die Wörter „im Land Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.

 

21. Anlage 17 (Zu § 29 Abs. 1 Satz 1 LWahlO) wird wie folgt geändert:

a) Die laufende Nummer „5“ in der linken Spalte unter „Erststimme“ wird gestrichen.

b) In Fußnote 3 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „eine laufende Nummer wird hier nicht aufgeführt.“

 

22. Anlage 18 (Zu § 50 Abs. 1 Satz 1 LWahlO) wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe in Abschnitt 1 vor der zweiten Tabelle wird wie folgt gefasst:

„An Stelle des/der nicht erschienenen - ausgefallenen Mitgliedes/Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte und verpflichtete der/die Wahlvorsteher/in den/die folgenden anwesenden - herbeigerufenen Wahlberechtigten zu/m Mitglieder/n des Wahlvorstandes: 1) 3)“.

 

b) Abschnitt 2.1 wird wie folgt gefasst:

„Der/Die Wahlvorsteher/in verpflichtete die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Er/Sie belehrte sie über ihre Aufgaben. Die zugezogenen Hilfskräfte wurden ebenso verpflichtet und belehrt.“

 

c) Abschnitt 2.2 erhält folgende Fassung:

siehe Anlage

23. Anlage 19 (Zu § 54 Abs. 5 Satz 1 LWahlO) wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe in Abschnitt 1 vor der zweiten Tabelle wird wie folgt gefasst:

„An Stelle des/der nicht erschienenen - ausgefallenen Mitgliedes/Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte und verpflichtete der/die Briefwahlvorsteher/in den/die folgenden anwesenden - herbeigerufenen Wahlberechtigten zu/m Mitglieder/n des Briefwahlvorstandes: 1) 2)“.

 

b) Abschnitt 2.1 wird wie folgt gefasst:

„Der/Die Briefwahlvorsteher/in verpflichtete die Mitglieder des Briefwahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Er/Sie belehrte sie über ihre Aufgaben. Die zugezogenen Hilfskräfte wurden ebenso verpflichtet und belehrt.“

 

c) Abschnitt 2.2 erhält folgende Fassung:

siehe Anlage 1

d) In Abschnitt 3.4.1 wird Satz 1 wie folgt geändert:

aa) Bei Buchstabe c werden nach dem Wort „mit“ die Wörter „den leeren Stimmzettelumschlägen und“ eingefügt und das Wort „sowie“ wird gestrichen.

bb) Es wird folgender neuer Buchstabe d eingefügt: „d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie“.

cc) Der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe e; in dem neuen Buchstaben e werden nach dem Wort „aus“ die Wörter „Stimmzettelumschlägen und“ eingefügt.

 

e) In Abschnitt 3.4.1 Satz 2 wird das Wort „Der“ durch das Wort „Die“ ersetzt, nach der Angabe „d)“ die Angabe „und e)“ eingefügt und das Wort „wurde“ durch das Wort „wurden“ ersetzt.

 

f) In Abschnitt 3.4.2 wird in Satz 3 die Angabe „d)“ durch die Angabe „e)“ ersetzt und werden in Satz 4 nach dem Wort „Stimmzetteln“ die Wörter „und den leeren Stimmzettelumschlägen“ eingefügt.

 

g) In Abschnitt 3.4.3.1 wird in Satz 2 die Angabe „d)“ durch die Angabe „e)“ ersetzt.

 

h) In Abschnitt 3.4.5 wird nach der Angabe „d)“ die Angabe „und e)“ eingefügt.

 

i) In Abschnitt 3.5 wird Satz 1 wie folgt geändert:

aa) Bei Buchstabe c werden vor dem Wort „die“ die Wörter „die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und“ eingefügt.

bb) Buchstabe d erhält folgende Fassung:

„d) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den dazugehörenden Stimmzetteln,

die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und

die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln“.

 

j) In Abschnitt 3.5 Satz 2 werden nach dem Wort „bezeichneten“ die Wörter „Stimmzettelumschläge und“ eingefügt.

 

k) Abschnitt 3.6 erhält folgende Fassung:

„3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift eingetragene Ergebnis wurde vom Briefwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und von dem/der Briefwahlvorsteher/in mündlich bekannt gegeben.“

 

l) In Abschnitt 4 wird die Angabe von „A1“ bis „[vgl. oben 3.2 c)] “ durch die Angabe “B/B1 Briefwähler/innen [vgl. oben 3.2 a)]“ ersetzt.

 

m) In Abschnitt 6.1 wird Satz 1 wie folgt geändert:

aa) Es wird folgender neuer Buchstabe d eingefügt:

„d) ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie“.

bb) Der bisherige Buchstabe „d)“ wird Buchstabe „e)“ und das Wort „sowie“ durch einen Punkt ersetzt.

cc) Der bisherige Buchstabe e wird gestrichen.

 

n) In Abschnitt 6.1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die Pakete wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie einer Inhaltsangabe versehen.“.

o) Die Fußnote „6)“ wird gestrichen und die bisherigen Fußnoten „7) und 8)“ werden Fußnoten „6)“ und „7)“.

 

24. In der Anlage 22 wird oben rechts in dem Zusatz „Zu § 55 Abs. 4 Satz 1 LWahlO“ die Zahl „4“ durch die Zahl „5“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 11. November 2009

 

 

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Ingo  W o l f  MdL

 

GV. NRW. 2009 S. 564