Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 35 vom 14.12.2009 Seite 727 bis 756

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)
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Norm
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)

1110

Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl
zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)

 

Vom 8. Dezember 2009

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl
zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)

 

§ 1

Die Tabelle zu § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

1. Zu Nummer 3 wird der Name „Kreis Aachen I“ ersetzt durch den Namen „Aachen III“ und in der Beschreibung werden die Wörter „Vom Kreis Aachen“ ersetzt durch die Wörter „Von der Städteregion Aachen“.

 

2. Zu Nummer 4 wird der Name „Kreis Aachen II“ ersetzt durch den Namen „Aachen IV“ und in der Beschreibung werden die Wörter „Vom Kreis Aachen“ ersetzt durch die Wörter „Von der Städteregion Aachen“.

 

§ 2

 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 8. Dezember 2009

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

(L. S.)

Für den
Innenminister
der Minister
für Arbeit; Gesundheit und Soziales

Karl-Josef  L a u m a n n

GV. NRW. 2009 S. 750