Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 44 vom 30.12.2009 Seite 949 bis 976
Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010 (Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 889) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010 (Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 889)
Berichtigung
des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010
(Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010)
vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 889)
1. Der Normkopf erhält folgende neue Fassung:
„Gesetz
zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände
im Haushaltsjahr 2010
(Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010)
Vom 17. Dezember 2009
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz
zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände
im Haushaltsjahr 2010
(Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010)“.
2. In § 2 Absatz 2 Satz 2 ist nach dem Wort „Verbundzeitraum“ der Punkt zu streichen.
3. In § 6 sind den Wörtern „die Schlüsselmasse für Gemeinden mit“ die Angabe „1.“, den Wörtern „ Schlüsselmasse für Kreise mit“ die Angabe „2.“ und den Wörtern „die Schlüsselmasse für Landschaftsverbände mit“ die Angabe „3.“ voranzustellen.
4. In § 19 Absatz 2 Nummer
2 ist in der letzten Fundstelle die Angabe „S. 894“ durch die Angabe „S. 394“
zu ersetzen.
5. In § 21 Absatz 2 ist nach der Angabe „(BGBl. I. S. 3366)“ das Komma zu streichen.
6. Nach § 23 Nummer 2 Buchstabe b ist das Wort „abzüglich“ einzurücken.
7. Die Unterschriftenleiste wird durch diese Unterschriftenleiste ersetzt:
„Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
(L. S.)
Dr. Helmut L i n s s e n
Der Innenminister
Dr. Ingo Wo l f“.
8. Die Anlagen werden
wie folgt geändert:
a) Die Angabe „Anlage 1“ ist durch
die Angabe „Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 GFG 2010“ zu ersetzen.
b) Die Angabe „Anlage 2“ ist durch
die Angabe „Anlage 2 zu § 8 Absatz 3 GFG 2010“ zu ersetzen.
c) Die Angabe „Anlage 3“ ist durch
die Angabe „Anlage 3 zu § 8 Absatz 4 GFG 2010“ zu ersetzen.
d) Die Angabe „Anlage 4“ ist durch
die Angabe „Anlage 4 zu § 19 Absatz 2 Nummer 1 GFG 2010“ zu ersetzen.
e) Die Angabe „Anlage 5“ ist durch
die Angabe „Anlage 5 zu § 19 Absatz 2 Nummer 2 GFG 2010“ zu ersetzen.
f) Die Angabe „Anlage 6“ ist durch
die Angabe „Anlage 6 zu § 19 Absatz 2 Nummer 3 GFG 2010“ zu ersetzen.
g) Die Angabe „Anlage 7“ ist durch
die Angabe „Anlage 7 zu § 28 Absatz 3 GFG 2010“ zu ersetzen.
GV. NRW. 2009 S. 974