Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 44 vom 30.12.2009 Seite 949 bis 976

Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010 (Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 889)
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010 (Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 889)

Berichtigung
des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2010
(Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010)
vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 889)

1. Der Normkopf erhält folgende neue Fassung:

„Gesetz
zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände
im Haushaltsjahr 2010
(Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010)

Vom 17. Dezember 2009

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz
zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände
im Haushaltsjahr 2010
(Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 2010)“.

2. In § 2 Absatz 2 Satz 2 ist nach dem Wort „Verbundzeitraum“ der Punkt zu streichen.

3. In § 6 sind den Wörtern „die Schlüsselmasse für Gemeinden mit“ die Angabe „1.“, den Wörtern „ Schlüsselmasse für Kreise mit“ die Angabe „2.“ und den Wörtern „die  Schlüsselmasse für Landschaftsverbände mit“ die Angabe „3.“ voranzustellen.

4. In § 19 Absatz 2 Nummer 2 ist in der letzten Fundstelle die Angabe „S. 894“ durch die Angabe „S. 394“ zu ersetzen.

5. In § 21 Absatz 2 ist nach der Angabe „(BGBl. I. S. 3366)“ das Komma zu streichen.

6. Nach § 23 Nummer 2 Buchstabe b ist das Wort „abzüglich“ einzurücken.

7. Die Unterschriftenleiste wird durch diese Unterschriftenleiste ersetzt:

„Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

(L. S.)

Der Finanzminister

Dr. Helmut  L i n s s e n

Der Innenminister

Dr. Ingo  Wo l f“.

8. Die Anlagen werden wie folgt geändert:

a) Die Angabe „Anlage 1“ ist durch die Angabe „Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 GFG 2010“ zu ersetzen.

b) Die Angabe „Anlage 2“ ist durch die Angabe „Anlage 2 zu  § 8 Absatz 3 GFG 2010“ zu ersetzen.

c) Die Angabe „Anlage 3“ ist durch die Angabe „Anlage 3 zu § 8 Absatz 4 GFG 2010“ zu ersetzen.

d) Die Angabe „Anlage 4“ ist durch die Angabe „Anlage 4 zu § 19 Absatz 2 Nummer 1 GFG 2010“ zu ersetzen.

e) Die Angabe „Anlage 5“ ist durch die Angabe „Anlage 5 zu § 19 Absatz 2 Nummer 2 GFG 2010“ zu ersetzen.

f) Die Angabe „Anlage 6“ ist durch die Angabe „Anlage 6 zu § 19 Absatz 2 Nummer 3 GFG 2010“ zu ersetzen.

g) Die Angabe „Anlage 7“ ist durch die Angabe „Anlage 7 zu § 28 Absatz 3 GFG 2010“ zu ersetzen.

GV. NRW. 2009 S. 974