Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 23 vom 16.7.2010 Seite 389 bis 406
Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen
203015
Berichtigung der
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahn des gehobenen
bautechnischen Dienstes
in den Gemeinden und Gemeindeverbänden
des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 21. Juni 2010
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 520) wird wie folgt berichtigt:
In der Anlage 4 (Artikel 1 Nummer 22) wird unter Nummer 6 die Zahl „50“ durch die Zahl „60“ ersetzt.
GV. NRW. 2010 S. 404