Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 29.9.2010 Seite 511 bis 532

65. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Korschenbroich
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65. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Korschenbroich

65. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)
im Gebiet der Stadt Korschenbroich

 

Vom 1. September 2010

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die 65. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Stadt Korschenbroich (ASB Korschenbroich-West) beschlossen.

 

Diese Änderung hat mir die Regionalplanungsbehörde Düsseldorf am 29. Juni 2010 – 322 – 30.15.02.58 – gemäß § 19 Absatz 6 des Landesplanungsgesetzes NRW vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 212), angezeigt.

 

Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 Landesplanungsgesetz.

 

Gemäß § 14 Satz 3 Landesplanungsgesetz wird die Änderung des Regionalplans bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesplanungsbehörde), der Bezirksregierung Düsseldorf (Regionalplanungsbehörde) sowie dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Korschenbroich zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

 

Die Änderung des Regionalplans wird mit der Bekanntmachung wirksam. Dabei sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz zu beachten.

 

Ich weise darauf hin, dass die in § 12 Absatz 5 Raumordnungsgesetz genannte Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung bei der Erarbeitung und Aufstellung der Änderung des Regionalplanes unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Regionalplans gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf (Regionalplanungsbehörde) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

 

 

Düsseldorf, den 1. September 2010

 

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Michael  G a e d t k e

 

GV. NRW. 2010 S. 516