Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 3 vom 4.2.2011 Seite 21 bis 82
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011 |
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zugehörige Anlagen : |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern an den Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011
Vom 27. Januar 2011
Auf Grund § 5 und § 6 Absatz 1 und 2 Hochschulzulassungsgesetz vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) wird verordnet:
Artikel 1
Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011 vom 12. August 2010 (GV. NRW. S. 438) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
Düsseldorf, den 27. Januar 2011
Die
Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Svenja S c h u l z e