Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 10 vom 10.5.2011 Seite 237 bis 246

Berichtigung der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die LVR-Jugendhilfe Rheinland vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 189)
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Berichtigung der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die LVR-Jugendhilfe Rheinland vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 189)

2022

Berichtigung
der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
für die LVR-Jugendhilfe Rheinland
vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 189)

 

Vom 2. Mai 2011

 

Die o.g. Satzung wird wie folgt berichtigt:

 

In Artikel 1 werden die Nummern 3 und 4 durch folgende Fassung ersetzt:

 

„3. § 9 Absatz 2 Nummer 6 wird wie folgt geändert:

„Aufträge nach VOL bei einem Vergabewert von mehr als 150.000 €“

wird ersetzt durch

„die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Aufträgen für freiberufliche Leistungen bei einem Vergabewert von mehr als 300.000 € (brutto)“.

 

4. § 9 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt geändert:

„Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 150.000 € bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 750.000 € nicht überschreiten,“

wird ersetzt durch

„Aufträge für Bauleistungen mit einem Vergabewert von mehr als 150.000 € (brutto) bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristige Investitionen/Instandhaltungen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1.000.000 € (brutto) nicht überschreiten,“.

 

GV. NRW. 2011 S. 238