Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 18 vom 29.7.2011 Seite 377 bis 392

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
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Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

611

Gesetz
über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

 

Vom 25. Juli 2011

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz
über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

 

§ 1
Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer

(1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 vom Hundert.

 

(2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

 

 

§ 2
Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

 

Düsseldorf, den 25. Juli 2011

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Sylvia  L ö h r m a n n

(L. S.)

Für den Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr

Harry Kurt  V o i g t s b e r g e r

 

Für den Minister
für Inneres und Kommunales
Die Ministerin
für Wissenschaft, Innovation und Forschung

Svenja  S c h u l z e

 

GV. NRW. 2011 S. 389