Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 1 vom 9.1.2006 Seite 1 bis 36

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz

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Verordnung zur Änderung
der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen
zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen
und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss
an das Bundesautobahnnetz

Vom 4 . Dezember 2005

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308) wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz vom 19. März 2003 (GV. NRW. S. 174), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Juni 2005 (GV. NRW. S. 635), wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 Nr. 4 erhält folgende Fassung:

a)

„4.

B 227n

auf dem Gebiet der Städte Essen und Velbert

von der Anschlussstelle Velbert-Langenberg (A44) bis
unmittelbar hinter die Anschlussstelle Essen-Kupferdreh-
Süd (B227),“.

b) Die bisherigen Nummern 4-8 erhalten die Nummern 5-9.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 4. Dezember 2005

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Ingo  W o l f

GV. NRW. 2006 S. 4