Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
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Gesetz zum Dritten Staatsvertrag
zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 26. April 2006
Der
Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§
1
Dem am
15.12. und 28.12.2005 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zwischen dem Lande
Niedersachsen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen
Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.
§ 2
Die in
Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannte Anlage liegt bei der
Bezirksregierung in Detmold, sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden
Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur
Einsicht bereit.
§ 3
Die in
Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die
Gemeinde Preußisch Oldendorf eingegliedert.
§ 4
Der
Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist
im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu
machen.
§ 5
Dieses
Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Düsseldorf,
den 26. April 2006
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Dr. JürgenR ü t t g e r s
(L. S.)
Der Innenminister
Dr. IngoW o l f
Anlage
Dritter Staatsvertrag
GV. NRW. 2006 S. 154
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