Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 11 vom 18.5.2006 Seite 165 bis 182
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I gemäß § 52 SchulG |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I gemäß § 52 SchulG
Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Ausbildung und die
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
gemäß § 52 SchulG
Diese Verordnung
tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen