Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 16 vom 11.7.2012 Seite 263 bis 276
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013 |
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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013
Erste
Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die
Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2012/2013
Vom
5. Juli 2012
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 2 des
Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (GV. NRW. S. 165), in Verbindung
mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die
Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni
2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), wird verordnet:
Artikel
1
Die Anlage 3 zu der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im
ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013 vom 20. Juni 2012 (GV. NRW. S. 230) wird wie folgt geändert:
1. Die für den Studiengang
Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Ba (FH)
der Fachhochschule Bochum (Standort Bochum) festgesetzte Zulassungszahl „186“
wird durch die Zulassungszahl „141“ersetzt.
2. Die für den Studiengang
Informatik mit dem Abschluss Ba (FH) der
Fachhochschule Bochum (Standort Bochum) festgesetzte Zulassungszahl „80“ wird
durch die Zulassungszahl „27“ersetzt.
3. Die für den Studiengang
International Business and Management mit dem
Abschluss Ba (FH) der Fachhochschule Bochum (Standort
Bochum) festgesetzte Zulassungszahl „45“ wird durch die Zulassungszahl „70“
ersetzt.
Artikel
2
Diese Verordnung tritt mit
Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft.
Düsseldorf, den 5. Juli 2012
Die
Ministerin
für Innovation, Wissenschaft, und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Svenja S c h u l z e