Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 13 vom 7.6.2006 Seite 211 bis 220
Genehmigung der 35. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Genehmigung der 35. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz
Genehmigung der
35. Änderung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Düsseldorf,
Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz
Der
Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 23. März
2006 die 35. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf,
Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz beschlossen.
Eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und
der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung
und Aufstellung der Änderung des Regionalplanes ist unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach
dieser Bekanntmachung bei der Bezirksregierung Düsseldorf
(Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Genehmigung des Regionalplanes oder deren Bekanntmachung
verletzt worden sind.
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dieter
K r e l l