Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 24 vom 4.10.2012 Seite 439 bis 456

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies
im Raum Kottenforst/Ville

Vom 25. September 2012

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2012 den Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville beschlossen. Der Sachliche Teilplan Weißer Quarzkies ist ein sachlicher Teilplan (§ 7 Absatz 1 Raumordnungsgesetz) des Regionalplanes Köln, welcher räumlich den Kreis Euskirchen mit der Gemeinde Weilerswist und den Rhein-Sieg-Kreis mit der Gemeinde Alfter, der Stadt Bornheim, der Stadt Meckenheim, der Stadt Rheinbach und der Gemeinde Swisttal umfasst und Bereiche zur Gewinnung von hochreinem weißen Quarzkies festlegt.

Den Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville hat mir die Regionalplanungsbehörde Köln am 3. Juli 2012 – Aktenzeichen: 32/61.6.2-2.15-1 gemäß § 19 Absatz 6 des Landesplanungsgesetzes NRW vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 212), angezeigt.

Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 Landesplanungsgesetz.

Gemäß § 14 Satz 3 Landesplanungsgesetz wird der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesplanungsbehörde), der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) sowie dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Rhein-Sieg, der Gemeinde Alfter, der Stadt Bornheim, der Stadt Meckenheim, der Stadt Rheinbach und der Gemeinde Swisttal zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville wird mit der Bekanntmachung wirksam. Damit sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz zu beachten.

Ich weise darauf hin, dass die in § 12 Absatz 5 Raumordnungsgesetz genannte Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung bei der Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Regionalplans gegenüber der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Düsseldorf, den 25. September 2012

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Christoph  E p p i n g

GV. NRW. 2012 S. 456