Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 8 vom 28.3.2013 Seite 137 bis 146

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
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Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

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Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Vom 21. März 2013

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Artikel 1

Die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729), wird wie folgt geändert:

Dem § 49 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Düsseldorf, den 21. März 2013

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Für die
Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Sylvia  L ö h r m a n n

(L. S.)

Der Finanzminister

Dr. Norbert  W a l t e r-B o r j a n s

Für den Justizminister
und den Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf  J ä g e r

Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz

Johannes  R e m m e l

Für den Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Svenja  S c h u l z e

GV. NRW. 2013 S. 142