Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 8 vom 28.3.2013 Seite 137 bis 146
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung |
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Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
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Gesetz zur
Änderung der Landesbauordnung
Vom 21. März
2013
Der
Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur
Änderung der Landesbauordnung
Artikel 1
Die
Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729),
wird wie folgt geändert:
Dem
§ 49 wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7)
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die
bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer
spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den
Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat
der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat
diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“
Artikel 2
Dieses
Gesetz tritt am 1. April 2013 in Kraft.
Düsseldorf,
den 21. März 2013
Die
Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die
Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Sylvia L ö h r m a n n
(L.
S.)
Der
Finanzminister
Dr. Norbert W a l t e r-B o r j a n s
Für den
Justizminister
und den Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Johannes R e m m e l
Für den Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Svenja S c h u l z e
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