Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 2 vom 30.1.2006 Seite 37 bis 50
Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
2005
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 16. Januar 2006
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind gemäß Artikel 52 Abs.z 3 der Landesverfassung folgende organisatorische
Veränderungen bestimmt worden:
Durch Organisationserlass vom 1. Dezember 2005 ist mit Wirkung vom gleichen
Tage
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie
die Aufgabe „Ladenschluss“ übergegangen,
Durch Organisationsentscheidung vom 13. Dezember 2005 ist mit sofortiger
Wirkung
aus den Geschäftsbereichen
die Aufgabe
„Bescheinigende Stelle (BS) bzw. Unabhängige Stelle (UST) in Rahmen der
Finanzkontrolle von EU-Fördermitteln“ übergegangen.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und
Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen
Zuständigkeiten zu Nummer 1.1 mit Wirkung vom 1. Dezember 2005, zu Nummer 1.2
mit Wirkung vom 13. Dezember 2005 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige
oberste Landesbehörde übergegangen.
des Landes Nordrhein-Westfalen
(L. S.)