Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 42 vom 12.12.2013 Seite 729 bis 820

Elfte Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 10a
Anlage 10b
Anlage 10c
Anlage 11a
Anlage 11b
Anlage 11c
Anlage 11d
Anlage 12a
Anlage 12b
Anlage 12c
Anlage 13a
Anlage 13b
Anlage 14a
Anlage 14b
Anlage 14c
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17b
Anlage 17c
Anlage 18a
Anlage 18b
Anlage 19b
Anlage 2
Anlage 20a
Anlage 20b
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24a
Anlage 24b
Anlage 25
Anlage 26a
Anlage 26b
Anlage 26c
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5c
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8c
Anlage 9a
Anlage 9b
Anlage 9c
 

Elfte Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung

1112

Elfte Verordnung
zur Änderung der Kommunalwahlordnung

Vom 3. Dezember 2013

Auf Grund des § 51 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 374) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales:

Artikel 1

Die Kommunalwahlordnung vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juni 2011 (GV. NRW. S. 300, ber. S. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:

„§ 35 Wahlkabine“.

b) Die Angabe zu § 84 wird wie folgt gefasst:

„§ 84 (aufgehoben)“.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 bis 3 wird jeweils das Wort „Wahlausschuß" durch das Wort „Wahlausschuss" und jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe „Abs. 2“ durch die Angabe „Absatz 3“ ersetzt.

c) In Absatz 3 wird das Wort „Landeswahlausschuß" durch das Wort „Landeswahlausschuss“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird das Wort „Wahlausschuß“ durch das Wort „Wahlausschuss“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) In Nummern 2, 4 bis 7, 9 und 12 bis 15 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

d) In Nummer 10 wird nach der Angabe „§ 35“ die Angabe „Absatz 2“ eingefügt.

e) In Nummer 11 werden nach dem Wort „benachrichtigen (“ die Wörter „§ 35 Absatz 1 des Gesetzes“ eingefügt.

f) In Nummer 15 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:

„16. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 5 des Gesetzes.“

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

b) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 bis 3, 6 und 7 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

bb) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 21 Abs.“ durch die Angabe „§ 21 Absatz“, die Angabe „§ 42 Abs. 4 Satz 2“ durch die Wörter „§ 42 Absatz 4 Satz 3“, die Angabe „§ 14 Abs. 1 Satz 2“ durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 3“ und die Angabe „§ 22 Abs. 2“ durch die Wörter „§ 22 Absatz 2, § 42 Absatz 5“ ersetzt.

cc) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5. einen anderen Termin für die Stichwahl festzusetzen, wenn besondere Umstände es erfordern (§ 46c Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes),“.

dd) In Nummer 6 und 7 wird jeweils das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.

5. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und das Wort „Sätze“ durch das Wort „Satz“ ersetzt.

b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden die Wörter „den Vornamen“ durch die Wörter „die Vornamen“ ersetzt.

bb) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Wahlraum" die Wörter „und die Angabe, ob dieser barrierefrei ist" eingefügt.

cc) In Nummer 5 und 6 wird jeweils das Wort „daß" durch das Wort „dass" ersetzt.

dd) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:

„7. einen Hinweis, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können,".

ee) Die bisherigen Nummern 7 und 8 werden die Nummern 8 und 9.

c) Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird das Wort „muß" durch das Wort „muss" ersetzt.

bb) In Satz 2 Buchstabe a und b wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und in Buchstabe b und c jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

d) Nummer 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

6. In § 25 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ und in Nummer 1 und 2 jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

7. § 26 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Familiennamen,“ das Wort „die“ eingefügt und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

cc) In Satz 3 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

dd) In Satz 4 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Muß“ durch das Wort „Muss“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

bb) In Nummer 2 Satz 2 werden das Wort „sind“ durch das Wort „sollen“ und das Wort „auszufüllen“ durch die Wörter „ausgefüllt werden“ ersetzt.

cc) In Nummer 3 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und in Satz 2 das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

dd) In Nummer 4 Satz 1 wird nach dem Wort „allen“ das Wort „weiteren“ eingefügt.

d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 und 2 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

bb) In Nummer 3 und 5 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

cc) In Nummer 4 wird die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ und das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

bb) In Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

cc) In Satz 3 Buchstabe c wird das Wort „Innenministerium" durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium" und das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

f) In Absatz 6 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

8. § 31 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort „muß“ wird durch das Wort „muss“ ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Familiennamen,“ das Wort „die“ eingefügt und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ und das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

bb) In Nummer 1 wird nach dem Wort „und“ das Wort „die“ eingefügt.

c) In Absatz 3 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

d) In Absatz 4 wird jeweils die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

9. § 32 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

b) In Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.

c) In Absatz 4 wird nach dem Wort „sollen“ das Wort „mindestens“ eingefügt.

d) In Absatz 5 wird nach dem Wort „sollen“ das Wort „mindestens“ eingefügt und das Wort „etwa“ gestrichen.

e) Dem Wortlaut des Absatzes 6 wird folgender Satz vorangestellt:

„Schriftart, Schriftgröße und Kontrast sollen so gewählt werden, dass die Lesbarkeit erleichtert wird.“

10. § 35 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift, in Absatz 1 Satz 2 und in Absatz 2 wird jeweils das Wort „Wahlzelle“ durch das Wort „Wahlkabine“ ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 1 und 3 wird jeweils das Wort „Wahlzellen“ durch das Wort „Wahlkabinen“ ersetzt.

11. § 40 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 3 und in Absatz 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

b) In Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 Buchstabe d wird jeweils das Wort „Wahlzelle“ durch das Wort „Wahlkabine“ ersetzt.

c) In Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 Buchstabe b und c und Satz 2 wird jeweils das Wort „daß" durch das Wort „dass" ersetzt.

d) In Absatz 6 Satz 2 wird das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.

12. In § 41 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Wahlzelle" durch das Wort „Wahlkabine" ersetzt.

13. § 52 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter „die ungültig sind,“ durch die Wörter „die zu ungültigen Stimmen führen,“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird das Wort „läßt“ durch das Wort „lässt“ ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter „machen den Stimmzettel“ durch die Wörter „auf dem Stimmzettel machen die Stimme“ ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

c) In Absatz 3 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

14. In § 53 Absatz 3 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministerium“ ersetzt.

15. § 61 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird das Wort „Anlaß“ durch das Wort „Anlass“ ersetzt.

bb) In Satz 3 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Wahlausschuß“ durch das Wort „Wahlausschuss“ ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort „übrigen“ durch das Wort „Übrigen“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Wahlausschuß“ durch das Wort „Wahlausschuss“ ersetzt.

bb) In Satz 1 Nummer 1, 6, 7 und in Satz 2 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

d) In Absatz 4 Satz 1, 2, 9 und 10 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

e) Absatz 5 wird aufgehoben.

f) Absatz 6 wird Absatz 5 und wie folgt gefasst:

„(5) Über die Feststellung des Wahlergebnisses und die Zuteilung der Sitze ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 26a anzufertigen. Die Niederschrift und die ihr beigefügte Zusammenstellung des Wahlergebnisses sind von allen Mitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Eine Abschrift der Niederschrift ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.“

16. § 72 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Das Wort „muß“ wird durch das Wort „muss“ ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Familiennamen,“ das Wort „die“ eingefügt und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ und das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

bb) In Nummer 1 wird nach dem Wort „und“ das Wort „die“ eingefügt.

c) In Absatz 3 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“, jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

d) In Absatz 4 und 5 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

e) In Absatz 6 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

f) In Absatz 7 wird die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

17. Dem § 73 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„§ 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.“

18. § 75c wird wie folgt geändert:

a) In § 75c wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) Satz 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.“

19. § 75d wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe „Abs.“ wird jeweils durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) In der Angabe „§ 53“ wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministerium“ ersetzt.

c) In der Angabe „§ 63“ wird die Angabe „§ 46c Abs. 3 Satz 2“ durch die Wörter „§ 46c Absatz 2 Satz 2“ ersetzt.

20. § 75e wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.

b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„§ 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.“

21. § 79 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.

b) In Absatz 4 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

22. § 80 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 bis 3, 6 bis 8 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und in Absatz 4 Satz 1 das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

b) In Absatz 8 Satz 1 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministerium“ ersetzt.

23. In § 83 Absatz 1 wird das Wort „Innenministeriums“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministeriums“ ersetzt.

24. § 84 wird aufgehoben.

25. § 89 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) In Absatz 4 wird das Wort „Wahlbenachrichtigung“ durch das Wort „Wahlberechtigung“ ersetzt.

26. § 92 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Sofern von der Möglichkeit eines gemeinsamen Wahlvorstandes gemäß § 86 Absatz 3 Gebrauch gemacht wird, darf mit der nächsten Stimmenzählung erst begonnen werden, wenn die Niederschrift über die vorangegangene Zählung abgeschlossen und die Schnellmeldung erstattet ist sowie die dazugehörigen Unterlagen verpackt und versiegelt sind.“

27. § 94 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Das für Inneres zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum Ablauf des Jahres 2016 und danach alle fünf Jahre über die mit der Verordnung gemachten Erfahrungen und dazu, ob diese geändert werden soll.“

28. Das Anlagenverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In der Angabe zu Anlage 10b wird die Angabe „Stadtbezirke“ durch die Angabe „Bezirksvertretungswahlen“ ersetzt.

b) In den Angaben zu Anlage 11c, 17b, 18b, 19b und 20b wird jeweils die Angabe „Stadtbezirkswahl“ durch die Angabe „Bezirksvertretungswahl“ ersetzt.

c) In den Angaben zu Anlage 24a und 24b wird jeweils die Angabe „Innenministerium“ durch die Angaben „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.

d) In den Angaben zu Anlage 26a und 26c wird jeweils die Angabe „6“ durch die Angabe „5“ ersetzt.

29. Die Anlagen 1, 2 bis 4, 5c, 6, 7, 8c, 9a bis 9c, 10a bis 10c, 11a bis 11d, 12a bis 12c, 13a, 13b, 14a bis 14c, 15, 16, 17b, 17c, 18a, 18b, 19b, 20a, 20b, 21 bis 23, 24a, 24b, 25 und 26a bis 26c werden durch die zu dieser Verordnung gehörenden Anlagen ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 3. Dezember 2013

Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ralf  J ä g e r

GV. NRW. 2013 S. 730