Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 42 vom 12.12.2013 Seite 729 bis 820
Elfte Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung |
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Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Anlage 1 |
Anlage 10a |
Anlage 10b |
Anlage 10c |
Anlage 11a |
Anlage 11b |
Anlage 11c |
Anlage 11d |
Anlage 12a |
Anlage 12b |
Anlage 12c |
Anlage 13a |
Anlage 13b |
Anlage 14a |
Anlage 14b |
Anlage 14c |
Anlage 15 |
Anlage 16 |
Anlage 17b |
Anlage 17c |
Anlage 18a |
Anlage 18b |
Anlage 19b |
Anlage 2 |
Anlage 20a |
Anlage 20b |
Anlage 21 |
Anlage 22 |
Anlage 23 |
Anlage 24a |
Anlage 24b |
Anlage 25 |
Anlage 26a |
Anlage 26b |
Anlage 26c |
Anlage 3 |
Anlage 4 |
Anlage 5c |
Anlage 6 |
Anlage 7 |
Anlage 8c |
Anlage 9a |
Anlage 9b |
Anlage 9c |
Elfte Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung
1112
Elfte
Verordnung
zur Änderung der Kommunalwahlordnung
Vom 3. Dezember 2013
Auf Grund des § 51 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 374) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales:
Artikel 1
Die Kommunalwahlordnung vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juni 2011 (GV. NRW. S. 300, ber. S. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
„§ 35 Wahlkabine“.
b) Die Angabe zu § 84 wird wie folgt gefasst:
„§ 84 (aufgehoben)“.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 bis 3 wird jeweils das Wort „Wahlausschuß" durch das Wort „Wahlausschuss" und jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Angabe „Abs. 2“ durch die Angabe „Absatz 3“ ersetzt.
c) In Absatz 3 wird das Wort „Landeswahlausschuß" durch das Wort „Landeswahlausschuss“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird das Wort „Wahlausschuß“ durch das Wort „Wahlausschuss“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) In Nummern 2, 4 bis 7, 9 und 12 bis 15 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
d) In Nummer 10 wird nach der Angabe „§ 35“ die Angabe „Absatz 2“ eingefügt.
e) In Nummer 11 werden nach dem Wort „benachrichtigen (“ die Wörter „§ 35 Absatz 1 des Gesetzes“ eingefügt.
f) In Nummer 15 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:
„16. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 5 des Gesetzes.“
4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
b) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 bis 3, 6 und 7 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
bb) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 21 Abs.“ durch die Angabe „§ 21 Absatz“, die Angabe „§ 42 Abs. 4 Satz 2“ durch die Wörter „§ 42 Absatz 4 Satz 3“, die Angabe „§ 14 Abs. 1 Satz 2“ durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 3“ und die Angabe „§ 22 Abs. 2“ durch die Wörter „§ 22 Absatz 2, § 42 Absatz 5“ ersetzt.
cc) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
„5. einen anderen Termin für die Stichwahl festzusetzen, wenn besondere Umstände es erfordern (§ 46c Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes),“.
dd) In Nummer 6 und 7 wird jeweils das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.
5. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und das Wort „Sätze“ durch das Wort „Satz“ ersetzt.
b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden die Wörter „den Vornamen“ durch die Wörter „die Vornamen“ ersetzt.
bb) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Wahlraum" die Wörter „und die Angabe, ob dieser barrierefrei ist" eingefügt.
cc) In Nummer 5 und 6 wird jeweils das Wort „daß" durch das Wort „dass" ersetzt.
dd) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:
„7. einen Hinweis, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können,".
ee) Die bisherigen Nummern 7 und 8 werden die Nummern 8 und 9.
c) Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird das Wort „muß" durch das Wort „muss" ersetzt.
bb) In Satz 2 Buchstabe a und b wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und in Buchstabe b und c jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
d) Nummer 9 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
6. In § 25 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ und in Nummer 1 und 2 jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
7. § 26 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Familiennamen,“ das Wort „die“ eingefügt und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
cc) In Satz 3 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
dd) In Satz 4 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Muß“ durch das Wort „Muss“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
bb) In Nummer 2 Satz 2 werden das Wort „sind“ durch das Wort „sollen“ und das Wort „auszufüllen“ durch die Wörter „ausgefüllt werden“ ersetzt.
cc) In Nummer 3 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und in Satz 2 das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
dd) In Nummer 4 Satz 1 wird nach dem Wort „allen“ das Wort „weiteren“ eingefügt.
d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 und 2 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
bb) In Nummer 3 und 5 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
cc) In Nummer 4 wird die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ und das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
bb) In Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
cc) In Satz 3 Buchstabe c wird das Wort „Innenministerium" durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium" und das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
f) In Absatz 6 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
8. § 31 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „muß“ wird durch das Wort „muss“ ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Familiennamen,“ das Wort „die“ eingefügt und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ und das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
bb) In Nummer 1 wird nach dem Wort „und“ das Wort „die“ eingefügt.
c) In Absatz 3 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
d) In Absatz 4 wird jeweils die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
9. § 32 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.
c) In Absatz 4 wird nach dem Wort „sollen“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
d) In Absatz 5 wird nach dem Wort „sollen“ das Wort „mindestens“ eingefügt und das Wort „etwa“ gestrichen.
e) Dem Wortlaut des Absatzes 6 wird folgender Satz vorangestellt:
„Schriftart, Schriftgröße und Kontrast sollen so gewählt werden, dass die Lesbarkeit erleichtert wird.“
10. § 35 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift, in Absatz 1 Satz 2 und in Absatz 2 wird jeweils das Wort „Wahlzelle“ durch das Wort „Wahlkabine“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 1 und 3 wird jeweils das Wort „Wahlzellen“ durch das Wort „Wahlkabinen“ ersetzt.
11. § 40 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 3 und in Absatz 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 Buchstabe d wird jeweils das Wort „Wahlzelle“ durch das Wort „Wahlkabine“ ersetzt.
c) In Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 Buchstabe b und c und Satz 2 wird jeweils das Wort „daß" durch das Wort „dass" ersetzt.
d) In Absatz 6 Satz 2 wird das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.
12. In § 41 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Wahlzelle" durch das Wort „Wahlkabine" ersetzt.
13. § 52 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „die ungültig sind,“ durch die Wörter „die zu ungültigen Stimmen führen,“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
bb) In Buchstabe b wird das Wort „läßt“ durch das Wort „lässt“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „machen den Stimmzettel“ durch die Wörter „auf dem Stimmzettel machen die Stimme“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
c) In Absatz 3 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
14. In § 53 Absatz 3 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministerium“ ersetzt.
15. § 61 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird das Wort „Anlaß“ durch das Wort „Anlass“ ersetzt.
bb) In Satz 3 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Wahlausschuß“ durch das Wort „Wahlausschuss“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „übrigen“ durch das Wort „Übrigen“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Wahlausschuß“ durch das Wort „Wahlausschuss“ ersetzt.
bb) In Satz 1 Nummer 1, 6, 7 und in Satz 2 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
d) In Absatz 4 Satz 1, 2, 9 und 10 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
e) Absatz 5 wird aufgehoben.
f) Absatz 6 wird Absatz 5 und wie folgt gefasst:
„(5) Über die Feststellung des Wahlergebnisses und die Zuteilung der Sitze ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 26a anzufertigen. Die Niederschrift und die ihr beigefügte Zusammenstellung des Wahlergebnisses sind von allen Mitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Eine Abschrift der Niederschrift ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.“
16. § 72 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „muß“ wird durch das Wort „muss“ ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Familiennamen,“ das Wort „die“ eingefügt und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ und das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.
bb) In Nummer 1 wird nach dem Wort „und“ das Wort „die“ eingefügt.
c) In Absatz 3 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“, jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
d) In Absatz 4 und 5 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
e) In Absatz 6 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
f) In Absatz 7 wird die Angabe „Nr.“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.
17. Dem § 73 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„§ 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.“
18. § 75c wird wie folgt geändert:
a) In § 75c wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) Satz 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.“
19. § 75d wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe „Abs.“ wird jeweils durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) In der Angabe „§ 53“ wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministerium“ ersetzt.
c) In der Angabe „§ 63“ wird die Angabe „§ 46c Abs. 3 Satz 2“ durch die Wörter „§ 46c Absatz 2 Satz 2“ ersetzt.
20. § 75e wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.
b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„§ 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.“
21. § 79 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.
b) In Absatz 4 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
22. § 80 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 bis 3, 6 bis 8 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ und in Absatz 4 Satz 1 das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
b) In Absatz 8 Satz 1 wird das Wort „Innenministerium“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministerium“ ersetzt.
23. In § 83 Absatz 1 wird das Wort „Innenministeriums“ durch die Wörter „für Inneres zuständigen Ministeriums“ ersetzt.
24. § 84 wird aufgehoben.
25. § 89 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) In Absatz 4 wird das Wort „Wahlbenachrichtigung“ durch das Wort „Wahlberechtigung“ ersetzt.
26. § 92 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird jeweils die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Sofern von der Möglichkeit eines gemeinsamen Wahlvorstandes gemäß § 86 Absatz 3 Gebrauch gemacht wird, darf mit der nächsten Stimmenzählung erst begonnen werden, wenn die Niederschrift über die vorangegangene Zählung abgeschlossen und die Schnellmeldung erstattet ist sowie die dazugehörigen Unterlagen verpackt und versiegelt sind.“
27. § 94 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Das für Inneres zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum Ablauf des Jahres 2016 und danach alle fünf Jahre über die mit der Verordnung gemachten Erfahrungen und dazu, ob diese geändert werden soll.“
28. Das Anlagenverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu Anlage 10b wird die Angabe „Stadtbezirke“ durch die Angabe „Bezirksvertretungswahlen“ ersetzt.
b) In den Angaben zu Anlage 11c, 17b, 18b, 19b und 20b wird jeweils die Angabe „Stadtbezirkswahl“ durch die Angabe „Bezirksvertretungswahl“ ersetzt.
c) In den Angaben zu Anlage 24a und 24b wird jeweils die Angabe „Innenministerium“ durch die Angaben „für Inneres zuständige Ministerium“ ersetzt.
d) In den Angaben zu Anlage 26a und 26c wird jeweils die Angabe „6“ durch die Angabe „5“ ersetzt.
29. Die Anlagen 1, 2 bis 4, 5c, 6, 7, 8c, 9a bis 9c, 10a bis 10c, 11a bis 11d, 12a bis 12c, 13a, 13b, 14a bis 14c, 15, 16, 17b, 17c, 18a, 18b, 19b, 20a, 20b, 21 bis 23, 24a, 24b, 25 und 26a bis 26c werden durch die zu dieser Verordnung gehörenden Anlagen ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 3. Dezember 2013
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ralf J ä g e r
GV.
NRW. 2013 S. 730