Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 4 vom 12.2.2014 Seite 53 bis 102

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 1 Fortsetzung
Anlage 2
Anlage 2 Fortsetzung
Anlage 3
Anlage 3 Fortsetzung
Anlage 4 Legende
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern an den Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014

Vom 28. Januar 2014

Auf Grund des § 5 und des § 6 Absatz 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) verordnet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung:

Artikel 1

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014 vom 9. August 2013 (GV. NRW. S. 506) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft.

Düsseldorf, den 28. Januar 2014

Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Svenja  S c h u l z e

GV. NRW. 2014 S. 54