Die
Verbandsversammlung hat aufgrund des § 10 Abs. 1 i.V.
mit §§ 11 und 14 Abs. 1 des Lippeverbandsgesetzes vom 7. Februar 1990 (GV. NRW. S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 140 des Dritten Befristungsgesetzes vom
5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), am 16. Dezember 2005 beschlossen, die Satzung
für den Lippeverband vom 29. Januar 1991 (GV. NRW. S. 30), zuletzt geändert
durch Satzungsänderung vom 20. Dezember 2001 (GV. NRW. 2002 S. 8), wie folgt zu
ändern:
1.
In § 3 Nr. 1, 3. Spiegelstrich und Nr. 2, 3. Spiegelstrich wird das Wort
„Wassergütemaßnahmen“ ersetzt durch das Wort „Gewässergütemaßnahmen“.
2.
In § 20 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „1. Juli“ ersetzt durch die Angabe „30.
Juni“.
Es
wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften des Lippeverbandsgesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines
Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es
sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c)
der Vorstand hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt.
Die
vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.
Juli 2006, Az.: IV – 6 – 5.5.03, gemäß § 11 Abs. 2
Lippeverbandsgesetz genehmigte Änderung der Satzung sowie der Hinweis nach § 11
Abs. 5 Lippeverbandsgesetz werden hiermit gemäß § 11 Abs. 4 Lippeverbandsgesetz
bekannt gemacht.
Essen,
den 16. Dezember 2005
Der Vorsitzende des
Vorstandes
Dr.S t e m p l e w s k i
Genehmigung
Gemäß
§ 11 Abs. 2 des Lippeverbandsgesetzes vom 7. Februar 1990 (GV. NRW. S. 162),
zuletzt geändert durch Artikel 140 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), genehmige ich die von der Verbandsversammlung des
Lippeverbandes am 16. Dezember 2005 unter TOP 7 beschlossene „Änderung der
Satzung für den Lippeverband“.
Düsseldorf,
den 13. Juli 2006
Im Auftrag
V
a l e n t i
GV.
NRW. 2006 S. 449
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