Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 18 vom 30.6.2014 Seite 335 bis 350

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften
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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften

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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über Immobilien- und Standortgemeinschaften

Vom 17. Juni 2014

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über Immobilien- und Standortgemeinschaften

Artikel 1

Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften vom 10. Juni 2008 (GV. NRW. S. 474) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „Innenstadt oder der Stadtteilzentren“ durch die Wörter „Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen“ ersetzt.

2. § 3 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Widersprechen mehr als ein Drittel der Widerspruchsberechtigten oder die Widerspruchsberechtigten von mehr als einem Drittel der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen, darf die Satzung nicht erlassen werden.

3. § 6 wird wie folgt gefasst:

㤠6
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Artikel 2

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 17. Juni 2014

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Hannelore  K r a f t

(L. S.)

Der Finanzminister

Dr. Norbert  W a l t e r-B o r j a n s

Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk

Garrelt  D u i n

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf  J ä g e r

Der Minister
für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Michael  G r o s c h e k

GV. NRW. 2014 S. 347