Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 18 vom 30.6.2014 Seite 335 bis 350
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften |
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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften
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Erstes Gesetz zur Änderung des
Gesetzes
über Immobilien- und Standortgemeinschaften
Vom 17. Juni 2014
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Erstes Gesetz zur Änderung des
Gesetzes
über Immobilien- und Standortgemeinschaften
Artikel 1
Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften vom 10. Juni 2008 (GV. NRW. S. 474) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „Innenstadt oder der Stadtteilzentren“ durch die Wörter „Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen“ ersetzt.
2. § 3 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Widersprechen mehr als ein Drittel der Widerspruchsberechtigten oder die Widerspruchsberechtigten von mehr als einem Drittel der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen, darf die Satzung nicht erlassen werden.
3. § 6 wird wie folgt gefasst:
„§ 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
Artikel 2
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 17. Juni 2014
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Hannelore K r a f t
(L. S.)
Der Finanzminister
Dr. Norbert W a l t e r-B o r j a n s
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Garrelt D u i n
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r
Der Minister
für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Michael G r o s c h e k
GV. NRW. 2014 S. 347