Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 29 vom 7.11.2006 Seite 457 bis 472
4. Änderung der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen – Lippe |
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4. Änderung der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen – Lippe
2022
4.
Änderung
der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse
Westfalen – Lippe
Vom
15. November 2005
§
1
Änderung der ZKW - Satzung
Die Satzung der Kommunalen
Zusatzversorgungskasse Westfalen - Lippe (zkw) vom 9.
Juli 2002 (GV. NRW. 2003 S. 468), zuletzt geändert durch die 3.
Satzungsänderung vom 15. März 2005, wird wie folgt geändert:
1. § 25 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„1Im Falle der Kündigung behält
die/der Versicherte ihre/seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft, wenn
sie/er nicht deren Abfindung beantragt. 2Im Rahmen dieser Abfindung
werden der/dem Versicherten ihre/seine eingezahlten Beiträge – abzüglich einer
etwaigen staatlichen Förderung – ohne Zinsen zu 95 v.H.
zurückgezahlt.“
2. In § 36 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter „ehelichen oder diesen gesetzlich
gleichgestellten“ gestrichen, der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und
danach die Angaben „Kinder sind die
leiblichen und angenommenen Kinder sowie die Pflegekinder im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG.“ angefügt.
3. In § 41 Abs. 1
Satz 1 werden die Angaben „einen Monatsbetrag von 30 Euro“ durch die Angaben „den Monatsbetrag
nach § 3 Abs. 2 BetrAVG“ ersetzt.
4. In § 43 Satz 3
wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und um die Wörter „für Leistungen
aus der freiwilligen Versicherung sind insoweit zusätzlich die mit Beiträgen
belegten Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung zu
berücksichtigen, sofern diese außerhalb von Pflichtversicherungszeiten in der
Zusatzversorgung liegen.“ ergänzt.
§
2
In-Kraft-Treten
1Diese
Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten
§ 1 Nr. 1 und Nr. 4 mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.
Münster, den 15. November 2005
H
o f f s t ä d t
Vorsitzender
des Kassenausschusses
R a s c h d o r f
Schriftführerin
GV.
NRW. 2006 S. 458