Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 23 vom 21.8.2014 Seite 421 bis 428

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Bildung
von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Vom 5. August 2014

Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) geändert worden ist, verordnet das für Schulen zuständige Ministerium:

Artikel 1

Die Anlage der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Juni 2014 (GV. NRW. S. 324) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Regelung für den Ausbildungsberuf „Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“ wird die Angabe in der Spalte „Bemerkungen“ wie folgt gefasst:

„auslaufend“.

2. Nach der Regelung für den Ausbildungsberuf „Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“ wird folgende Regelung aufgenommen:

Spalte „ Ausbildungsberuf“   :                               „Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“

Spalte „Schule“                      :                                 „Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund“

Spalte „Schuleinzugsbereich“:                                   „Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte „Bemerkungen“          :                                     „ab erstem Ausbildungsjahr“.

Artikel 2

Die Veränderung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.

Düsseldorf, den 5. August 2014

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Sylvia  L ö h r m a n n

GV. NRW. 2014 S. 424