Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 29 vom 7.11.2006 Seite 457 bis 472

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen  - Kündigungssperrfristverordnung - KSpVO -
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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen  - Kündigungssperrfristverordnung - KSpVO -

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Verordnung zur Änderung
der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit
Kündigungssperrfrist bei der Begründung und
Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten
Wohnungen  - Kündigungssperrfristverordnung - KSpVO -

 

Vom 19. September 2006

 

Auf Grund des § 577 a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wird verordnet:

 

Artikel 1

 

In § 3 wird Satz 3 durch folgende Sätze 3 bis 5 ersetzt:

„Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31.Dezember 2006 außer Kraft. In Fällen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung vor dem 1.1.2007 sind die am 31.12. 2006 geltenden Bestimmungen über die Kündigungssperrfristen der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen - Kündigungssperrfristverordnung - KSpVO - vom 20. April 2004 (GV. NRW. S. 216) noch bis zum 31.12.2009 weiter anzuwenden. Ein am 1.1.2007 bereits verstrichener Teil einer Frist wird angerechnet.“

 

Artikel 2

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 19. September 2006

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

 

Der Minister
für Bauen und Verkehr

Oliver  W i t t k e

GV. NRW. 2006 S. 461