Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 23 vom 21.8.2014 Seite 421 bis 428

Änderung der Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
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Änderung der Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen

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Änderung der Prüfungsordnung
der Bezirksregierung Köln für die Durchführung
von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte
für Medien- und Informationsdienste
für das Land Nordrhein-Westfalen

Vom 25. Juli 2014

Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Änderung der Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln vom 6. März 2014 gebe ich hiermit bekannt.

Im Auftrag

Peter  L a n d m a n n

Die Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter /Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2011 (GV. NRW. 2012 S. 83) wird aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. November 2013 gemäß § 79 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, und gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. Oktober 2013, geändert:

§ 26 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b) Folgende Nummer 7 wird angefügt:

„7. die Einordnung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und das sich aus der Verknüpfung des DQR mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ergebende EQR-Niveau.“

Köln, den 6. März 2014

Bezirksregierung Köln

Im Auftrag

Gertrud  B e r g k e m p e r-M a r k s

GV. NRW. 2014 S. 427