Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 31 vom 7.11.2014 Seite 673 bis 684
| Änderung der Bekanntmachungen des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff sowie des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten |
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Änderung der Bekanntmachungen des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff sowie des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten
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Änderung der Bekanntmachungen
des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung
von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff
sowie
des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung
von Schreib- und Zeichengeräten
Vom 10. Oktober 2014
Artikel 1
Die Bekanntmachung des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff vom 26. Juni 1991 (GV. NRW. S. 287), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Bekanntmachung vom 16. November 2009 (GV. NRW. S. 759), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird Satz 4 wie folgt gefasst:
„Anschrift: Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen), 40190 Düsseldorf.“
2. Nummer 3 wird aufgehoben.
Artikel 2
Die Bekanntmachung des Heimarbeitsausschußes für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten vom 26. Juni 1991 (GV. NRW. S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Bekanntmachung vom 16. November 2009 (GV. NRW. S. 759), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird Satz 4 wie folgt gefasst:
„Anschrift: Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen), 40190 Düsseldorf.“
2. Nummer 3 wird aufgehoben.
Artikel 3
Die Änderung der Bekanntmachungen tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Düsseldorf, den 10. Oktober 2014
Der
Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Guntram S c h n e i d e r
GV. NRW. 2014 S. 675