Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2006 Nr. 34 vom 7.12.2006 Seite 555 bis 572
Berichtigung der Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO) vom 12. November 2006 (GV. NRW. S. 536)
Berichtigung der Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO) vom 12. November 2006 (GV. NRW. S. 536)
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Berichtigung der Gebührenordnung
für die staatliche Pflichtfachprüfung
und die zweite juristische Staatsprüfung
(Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO)
vom 12. November 2006 (GV. NRW. S. 536)
1)
In § 2 dieser Gebührenordnung ist in Absatz 4 und 5 die Nummer 2 jeweils wie
folgt darzustellen:
Zu
Absatz 4:
„2. vorzeitiger Beendigung
des Prüfungsverfahrens durch
a)
ohne Genehmigung erfolgten Rücktritt von der Prüfung oder
b) Verzicht
des Prüflings auf die Fortsetzung der gestatteten Wiederholungsprüfung durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten des
Landesjustizprüfungsamtes
jeweils bis
zum 3. Werktag nach Beendigung des schriftlichen Prüfungsteils.“
Zu Absatz 5:
„2. vorzeitiger Beendigung
des Prüfungsverfahrens durch
a)
ohne Genehmigung erfolgten Rücktritt von der Prüfung oder
b)
Verzicht des Prüflings auf die Fortsetzung der gestatteten Wiederholungsprüfung
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten des
Landesjustizprüfungsamtes
jeweils
bis zum 3. Werktag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen
Prüfungsteils.“
2) In § 3 Abs.
1 Nr. 1 erhält der Buchstabe d eine Klammer.
GV. NRW. 2006
S. 571
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