Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 36 vom 15.12.2006 Seite 595 bis 604
Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 |
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Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006
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Gesetz
zur Ratifizierung des Staatsvertrages
über die Vergabe von Studienplätzen
vom 22. Juni 2006
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen,
das hiermit verkündet wird:
zur Ratifizierung des Staatsvertrages
über die Vergabe von Studienplätzen
vom 22. Juni 2006
§
1
§
2
Das Ministerium für Innovation,
Wissenschaft, Forschung und Technologie erlässt die Rechtsverordnungen gemäß
Artikel 15 des Staatsvertrages. Es setzt die Zulassungszahlen gemäß Artikel 7
Abs. 1 des Staatvertrages durch Rechtsverordnung fest. Es ist zuständige
Landesbehörde gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Staatsvertrages.
§
3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner
Verkündung in Kraft. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages
wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt
gegeben.
_____________
Nordrhein-Westfalen
(L. S.)
Der
Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie