Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 16 vom 31.3.2015 Seite 297 bis 322
Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr |
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Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
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Gesetz zur Änderung
der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich
des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr
Vom 25. März 2015
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Änderung
der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich
des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr
Artikel 1
Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 71 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216 und S. 355, ber. 2007 S. 327), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur
Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden
wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung
§ 3 des Gesetzes zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), das zuletzt durch Artikel 169 des Gesetzes vom 5. Mai 2005 (GV. NRW. S. 332) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Inkrafttreten“.
2. Satz 2 wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 25. März 2015
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Sylvia L ö h r m a n n
(L. S.)
Für den Minister
für Inneres und Kommunales
Der Justizminister
Thomas K u t s c h a t y
Für den Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Garrelt D u i n
GV. NRW. 2015 S. 312