Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 4 vom 28.2.2006 Seite 75 bis 92

Bekanntmachung Vom 19. Januar 2006
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Bekanntmachung Vom 19. Januar 2006

Bekanntmachung
Vom 19. Januar 2006

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in seiner Sitzung am 19. Januar 2006 mehrheitlich folgenden Beschluss im Rahmen der Befassung mit der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Öffnung der Videotheken an Sonn- und Feiertagen“ gefasst:

 

„Der Landtag lehnt das Anliegen der Volksinitiative ab und empfiehlt nicht, gemäß Artikel 65 der Landesverfassung einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.

 

Der Landtag stellt fest, dass er die Volksinitiative damit abschließend behandelt hat. Dieser Beschluss wird zugestellt und im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.“

 

Die öffentliche Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt hiermit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 3 VIVBVEG.

 

Düsseldorf, den 19. Januar 2006

 

 

Präsidentin des Landtags

Regina  v a n  D i n t h e r

 

GV. NRW. 2006 S. 91